DAZ aktuell

Regierung weist Kritik der Länder am Spargesetz zurück

Regierung und Ampelfraktionen rütteln nicht an geplanter Erhöhung des Kassenabschlags

ks | In der vergangenen Woche hat das GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz weitere wichtige Schritte im parlamentarischen Verfahren ­genommen: Zum einen hat sich das Bundeskabinett zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf geäußert, zum anderen fand die ­öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Bekannt wurden überdies Prüfbitten der Ampel-Fraktionen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Mitte September hatte der Bundesrat den Regierungsentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zerpflückt. Auch wenn die Länder die Absicht begrüßen, die wachsende Finanzierungs­lücke in der GKV zu begrenzen und die Kassen stabil aufzustellen: Die von der Regierung vorgelegten Sparmaßnahmen lehnen sie weitgehend ab – auch die geplante Erhöhung des Kassenabschlags. Die Länder pochen stattdessen auf schnelle Strukturreformen und wollen mehr Steuergelder fließen lassen. Doch der Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig.

BMG beharrt auf Effizienz­reserven bei Apotheken

Vergangene Woche Mittwoch hat nun das Bundeskabinett die vom BMG vorgelegte Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats beschlossen. Darin lehnt die Regierung fast alle Empfehlungen der Länder ab – wenige Ausnahmen mit Prüfzusagen bestätigen die Regel. Zum Apothekenabschlag heißt es allerdings unmissverständlich: „Die Bundesregierung lehnt die Streichung der geplanten Erhöhung des Apothekenabschlags ab. Der ­Gesetzentwurf sieht leistungs­erbringerübergreifend die Hebung von Effizienz­reserven vor. Insbesondere die Apotheken haben durch Leistungserweiterungen und auch pandemie­bedingt Mehrumsätze verzeichnet. So lag der Mehrumsatz im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr bei 2,5 Milliarden Euro. Vor dem Hintergrund dieser Mehreinnahmen und dem Umstand, dass die Erhöhung auf zwei Jahre ­befristet ist, wird die Maßnahme als verhältnismäßig angesehen.“

Auch zwei weitere für Apotheken relevante Empfehlungen der Länder lehnt die Regierung ab: die Abschaffung der Importquote und die Forderung bei der Vergabe von Rabattverträgen „europäische Produktionsstandorte und die Vielfalt der Anbieter durch Mehrfachvergabe zu berücksichtigen, um die ­bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu gewährleisten“. Die Regierung betont aber auch, die angemessene Versorgung mit Arzneimitteln sei ihr „ein wichtiges Anliegen“. Neben Anreizen für den Erhalt und den Ausbau von Wirkstoffherstellungsstätten in der EU halte sie insbesondere Maßnahmen zur Diversifizierung der Lieferketten für geeignet, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. „Entsprechende Maßnahmen, die zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Stärkung des EU Pharma-Stand­ortes beitragen können, werden derzeit geprüft“, verspricht sie daher.

Was die von den Ländern ebenfalls heftig kritisierten Einsparungen zulasten der Pharmaindustrie betrifft, verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP. Auf dessen Grundlage würden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und Stärkung der Produktionsstandorte Deutschland und EU geprüft. Dazu führe man auch Gespräche mit den betroffenen Unternehmen und Verbänden. Man wolle ­Zulassungs- und regulatorische Prozesse prüfen – mit dem Ziel, die Verfahren zu verbessern und zu beschleunigen.

AMNOG-Reform: kein Aufschub

Die AMNOG-Reform wie von den Ländern gefordert aus dem Gesetzespaket herauszulösen und nochmals in einen Pharmadialog einzusteigen, lehnt die Regierung ebenfalls ab. Selbst in konjunkturell und pandemisch schwierigen Zeiten entwickelten sich die Pharmaunternehmen wirtschaftlich sehr dynamisch, konstatiert sie. Die „prognostizierte Finanzwirkung der AMNOG-Reform“ sei daher angemessen. Sie müsse spätestens Ende 2022 in Kraft treten, da ihre Effekte einige Zeit bis zur vollen finanziellen Wirksamkeit benötigten.

Mehr Gehör fand offenbar der Protest der Ärzteschaft gegen die geplante Streichung der Neupatientenregelung. Hier will die Regierung zumindest „prüfen, ob zielgenauere Alternativen gefunden werden können“.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss war der Entwurf jedoch erneut harscher Kritik ausgesetzt. Den Kassenabschlag brachte aber nur die Union ins Spiel. Nun müssen die Ampel-Abgeordneten überlegen, welche Änderungen sie noch vornehmen wollen. Darauf, dass sie beim Kassenabschlag Hand anlegen wollen, deutet derzeit nichts hin. Auch bei den Prüfbitten, die Fachpolitiker aus der SPD-, FDP- und Grünenfraktion eingebracht ­haben, findet sich keine entsprechende Unterstützung für die Anliegen der Apotheker. Die FDP bringt vielmehr die Idee ins Spiel, ob sich mit einem höheren Kassenabschlag eine Streichung der Importförderklausel refinanzieren ließe (siehe auch AZ 2022, Nr. 40, S. 8). |

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