DAZ aktuell

PCR-Testkapazitäten sollen erhöht werden

Bund und Länder setzen neue Leitplanken für PCR-Tests

ks/cm | Omikron lässt die Infektionszahlen nach oben schnellen und hat die Grenzen der PCR-Testkapazitäten bereits gesprengt. Die Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) haben deshalb bei ihrer Konferenz am vergangenen Montag vereinbart, PCR-Tests auf vulnerable Gruppen und Beschäf­tigte, die diese betreuen und behandeln, zu konzentrieren. Der Deutsche Städtetag fordert indessen, verstärkt auch auf PoC-PCR-Tests zu setzen – und diese besser zu vergüten.

Schon in der vergangenen Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung vorgelegt, der eine Priorisierung bestimmter Personengruppen bei der PCR-Testauswertung durch die Labore vorsieht (siehe AZ 2022, Nr. 4, S. 8). Nach dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss wird dieser nochmals nachgebessert werden müssen. Explizit geht es den Ländern nun auch um Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe – zudem soll neben dem Personal von Kliniken, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in der Pflege auch das von Arztpraxen vorrangig in den Genuss von PCR-Tests kommen. „Bei diesen soll der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen“, heißt es im Beschluss. Der Bundesgesundheitsminister ist nun aufgefordert, in Abstimmung mit seinen Länderkollegen ein verändertes Testregime auszuarbeiten und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anzupassen. Gleichzeitig müssten „alle Anstrengungen unternommen werden, die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen“.

Auch die erst seit Kurzem geltende Regelung, wonach sich Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach einer Infektion nur mit einem PCR-Test früher aus der Isolation freitesten können, wird wieder kassiert. Auch für sie sollen künftig die allgemeinen Regeln gelten: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich – das gilt nicht für Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene, diese müssen sich gar nicht erst isolieren.

Laborärzte alarmiert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte dazu: „Wenn zwei Antigentests hintereinander positiv sind, dann ist das fast so sicher wie ein PCR-Test.“ Es komme nur ganz selten vor, dass sie ein falsches Er­gebnis lieferten. Der Vorsitzende des Verbands der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), Michael Müller, sieht das anders: „Antigen-Schnelltests bieten zum Freitesten nicht genügend Sicherheit. Wir sehen in unserem Laboralltag zu viele falsche Schnelltestergebnisse und empfehlen daher das konsequente Freitesten im PCR-Verfahren“, betonte er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der ALM will mit der Politik stattdessen über die Ausweitung der PCR-Test­kapazitäten sprechen. „Wir müssten wissen, um wie viel die Kapazität erhöht werden soll und in welchem Zeitraum“, sagte Müller. Es gehe um Geräte, um Mitarbeiter und auch die Frage, was passiere, wenn die höhere Kapazität aufgebaut und dann im Zweifel nicht benötigt werde.

Der Deutsche Städtetag schlug zudem vor, zur Erweiterung der PCR-Kapazitäten auf sogenannte PoC-PCR-Tests zu setzen, die ohne Labor auskommen und schnelle Ergebnisse liefern. Solche Tests (konkret: NAT, Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) dürfen auch Apotheken abrechnen, seitdem die Coronavirus-Testverordnung Ende Dezember entsprechend angepasst wurde. „Dafür müsste dann aber auch die Finanzierung für diese Tests verbessert werden“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe (CDU) der dpa. Aktuell bekommen Apotheken dafür je Test nur 30 Euro plus 8 Euro für den Abstrich. Das deckt kaum die Materialkosten ab – ein Minusgeschäft für die Betriebe. Die Folge: Kaum eine Apotheke bietet sie derzeit an, zumindest nicht auf Basis der Testverordnung. Die Bereitschaft wäre bei angemessener Vergütung jedoch bei vielen vorhanden, wie das Ergebnis einer DAZ-Umfrage zeigt.

Dahmen für Pooltests

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, hat indessen angeregt, PCR-Tests künftig im Pool-Verfahren auszuwerten. Deutschland hinke wegen seiner Strategie der Einzelauswertung anderen Staaten hinterher, sagte er der „Welt“. Beim Pool-Verfahren werden mehrere Proben gleichzeitig geprüft, wenn der Befund positiv ist, werden alle Tests noch mal einzeln ausgewertet. Das bindet weniger Kapazitäten. Lauterbach sagte dazu in der ARD mit Blick auf die Vorgängerregierung: „Dieses Verfahren ist vor einem Jahr nicht vorbereitet worden, darum können wir darauf jetzt nicht zurückgreifen.“ |

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