DAZ aktuell

Kurz gemeldet

Keine EU-Impfzertifikate

Mit Auslieferung der neuen Impfstoffe COVID-19 Vaccine Valneva, Comirnaty® Original/Omicron BA.1 und Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 werden auch die ersten Impflinge ihren Anspruch auf Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats geltend machen. Diese Woche Montag fehlten jedoch noch die technischen Spezifikationen und EU-Datensätze, um diese Zertifikate erstellen zu können. Darüber informierte u. a. der Apothekerverband Schleswig-Holstein. Eine Bekanntgabe werde zur Monatsmitte erwartet, hieß es. Somit bleibe vorerst unklar, ob die neuen bivalenten Impfstoffe eine neue Produkt­kodierung benötigen oder diese unter den bestehenden Bezeichnungen „Comirnaty“ bzw. „Spikevax“ zertifiziert werden müssen. Derzeit sei also eine Ausstellung von EU-Impfzertifikaten über Impfungen mit den neuen Vakzinen nicht möglich.

E-Rezept-Lösung von Gesund.de

Mit der Gematik-App klappt es bei vielen Versicherten noch nicht – ihnen bleibt vorerst nur der Ausdruck des E-Rezepts bzw. seines Zugangscodes. „Digital nutzbar ist es dennoch“, meldet nun gesund.de: Durch Scannen des Codes könnten die Verordnungen über die gesund.de App einfach an die gewünschte Apotheke in der Nähe gesendet werden. Die App benachrichtige dann den Nutzer, wenn alles zur Abholung bereit liege – oder auch geliefert werden könne. „Damit bieten wir für die Patient:innen eine funktionierende, kostenlose Lösung an, die alle sofort nutzen können“, erklärt Sven Simons, Co-CEO von gesund.de, die Lösung. Um sie bekannt zu machen, setzt gesund.de auf eine Online-Kampagne mit dem Leitmotiv „Auslösen. Einlösen“ und wirbt in den Pilotregionen zudem auf Außenwerbeflächen.

Cannabis-Infos aus Kanada und Kalifornien

Eine achtköpfige Delegation des Bundestags-Gesundheitsausschusses ist am vergangenen Samstag für eine Woche nach Kanada und in die USA gereist. In der kanadischen Provinz Ontario sowie im US-Bundesstaat Kalifornien wollen sich die Abgeordneten über die dortigen Erfahrungen mit der Legalisierung von Cannabis informieren. Weitere Gesprächsthemen sind laut einer Meldung des Bundestages die Erfahrungen im Umgang mit der COVID-19-Pandemie, die gesundheitliche Versorgung unterprivilegierter Menschen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Delegation besteht aus Kirsten Kappert-Gonther (Grüne, Leitung), Erwin Rüddel (CDU) und Stephan Pilsinger (CSU), Heike Engelhardt und Bettina Müller (beide SPD), Kristine Lütke (FDP), Jörg Schneider (AfD) und Ates Gürpinar (Die Linke.).

BGH-Urteil zu Insulin-Überdosis

Eine Altenpflegerin, die zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft – nicht aber wegen versuchten Mordes. Die Pflegerin hatte erreichen wollen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung. Beide Frauen waren gerettet worden. Das Landgericht Würzburg hatte auf gefährliche Körperverletzung erkannt, währende die Anklage wegen zweifachen Mordversuchs für eine Haftstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten plädiert hatte. Doch der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen und das Urteil des Landgerichts als rechtsfehlerfrei bestätigt (Az.: 6 StR 52/22).

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