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E-Rezept in drei Jahren Standard?

Bundeskabinett hat Digitalisierungsstrategie beschlossen

cm/ral | Das Bundesverkehrsministerium hat sie entwickelt, das Bundeskabinett hat sie bei der Klausurtagung in Meseberg beschlossen: die Digitalstrategie. Sie sieht vor, dass das E-Rezept bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2025 der Standard in der Arzneimittelversorgung ist. Und vier von fünf Versicherten sollen zu diesem Zeitpunkt die elektronische Patientenakte nutzen.

„Wir brauchen einen umfassenden digitalen Aufbruch für Deutschland“, schreibt Bundesverkehrsminister Volker Wissing in einer Pressemitteilung seines Hauses. „Die Digitalstrategie ist eine konkrete Zukunftsvision mit greif- und messbaren Zielen für den gesellschaftlichen, wirtschaft­lichen und wissenschaftlichen Transformationsprozess. Und wir verpflichten uns als Bundesregierung, diese bis zum Ende der Legislaturperiode – also bis 2025 – auch umzusetzen. Daran wollen wir uns messen lassen.“

Elektronische Patientenakte als Herzstück der Strategie

Ein Kapitel des Werks widmet sich dem Themenkomplex Gesundheit und Pflege. Demnach will die Ampel „durch konsequente Digitalisierung die Modernisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens“ vorantreiben. „Damit verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und Gesundheitsberufe. Außerdem heben wir dadurch Effizienz­potential für eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens.“

Herzstück des Vorhabens soll die elektronische Patientenakte (ePA) werden. Ihre Bereitstellung will die Bundes­regierung beschleunigen, sodass Patienten sowie Leistungserbringer schnellstmöglich von ihren Potenzialen profitieren können. Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2025 sollen 80 Prozent der Menschen über eine ePA verfügen – ein sportliches Ziel, wenn man bedenkt, dass bisher nur wenige Versicherte die digitale Akte nutzen. Auch was das E-Rezept betrifft, zeigt sich das Kabinett ambi­tioniert: „Wir werden das E-Rezept als Ersatz des bisherigen Papierrezepts als Pflichtanwendung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung schrittweise einführen“, hält es in der Digitalstrategie fest. In den kommenden drei Jahren soll es sich zum Standard in der Arzneimittelversorgung mausern – das Muster 16 ist dann nur noch als „Rückfalloption“ vorgesehen.

Gematik soll zukunftssicher aufgestellt werden

Überdies plant die Ampel, die Gematik als „digitale Gesundheitsagentur für die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur)“ zukunftsfest aufzustellen. Was damit konkret gemeint ist, bleibt offen. Zudem will die Regierung die Nutzung von Patientendaten in der Forschung voranbringen, den euro­päischen Gesundheitsdatenraum mitgestalten und das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz weiter ausbauen.

„Partizipativer Strategieprozess“

Noch in diesem Jahr will der Bund darüber hinaus einen „partizipativen Strategieprozess“ zur Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege starten. „Dabei werden wir besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer legen. So werden wir im Dialog mit allen relevanten Akteuren die gemeinsame Vision einer Versorgung der Zukunft formulieren.“

Weitere Informationen sowie den vollständigen Text der Digitalstrategie findet man auf der Website www.digitalstrategie-deutschland.de. |

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