DAZ aktuell

Approbation bleibt futsch

Klage von Bottroper Zyto-Apotheker

jb/ral | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Klage des „Bottroper Zyto-Apothekers“ gegen den Widerruf seiner Approbation zurückgewiesen. Die Berufserlaubnis ist für ihn somit weiterhin verloren. Er kann aber noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Foto: Gerhard Seybert/AdobeStock

2018 hatte das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker Peter S. aufgrund der jahrelangen Versorgung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Das Urteil wurde später vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt. Zudem hatte die Bezirksregierung Münster dem Mann im Dezember 2020 die Approbation als Apotheker für immer entzogen. Dagegen hatte Peter S. geklagt. Erfolglos: Vergangenen Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in Abwesenheit des Klägers entschieden, dass er seine Approbation nicht zurückbekommt. Das Verwaltungsgericht stützte sich bei seinem Urteil in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrechtlichen Verurteilung des Apothekers geführt hatten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine „Unzuverlässigkeit“ und „Unwürdigkeit“, den besonders verantwortungsvollen Beruf des Apothekers auszuüben, schließen lasse. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht stellen. |

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