Foto: Dziurek/AdobeStock

Politik

Wer entscheidet über den Austausch?

Biologicals, Bioidenticals und Biosimilars – besser Switch als Substitution

Bereits 2016 wurde mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen, dass Apotheken ab dem 16. August 2022 biotechnologisch hergestellte Arzneimittel austauschen sollen – und zwar automatisch, also stur nach geltenden Rabatt- bzw. Versorgungsverträgen. Vor allem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verspricht sich von diesem Prinzip ein erhebliches Einsparpotenzial. Aufgrund der noch nicht erfolgten bzw. ausgewerteten Stellungnahmen der Sachverständigen, wurde der Stichtag zur Austauschbarkeit nun um ein Jahr verschoben. | Von Uwe Weidenauer 

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der DAZ zugänglich.

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber DAZ-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt für unsere Online-Inhalte: Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer bereits beantwortete Fragebögen einsehen, sich einen Überblick über Ihre bereits bei uns erworbenen Zertifikate verschaffen und diese bei Bedarf erneut ausdrucken.

Jetzt registrieren

Noch kein DAZ-Abonnent?

Ihre Vorteile

  • Online-Zugriff auf alle Artikel
  • 8 Ausgaben der DAZ & AZ
  • 4 Ausgaben der PTAheute
  • DAZ T-Shirt als Willkommensgeschenk

Nur innerhalb Deutschlands.