DAZ aktuell

Schulungscurriculum zur Grippeimpfung steht

Bundesapotheker- und Bundesärztekammer haben sich geeinigt

cm/ral | Im Herbst sollen Apotheken erstmals bundesweit gegen Grippe impfen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass Approbierte entsprechend geschult sind. Bundesapotheker- und Bundesärztekammer haben sich nun auf ein Mustercurriculum zur Schulung der Apotheker für die Grippeimpfung geeinigt.

Bis zum 31. Juli hatten die Organisa­tionen Zeit, entsprechende Vorgaben zu erarbeiten – diese Frist haben sie gehalten: Das Dokument „Durchführung von Schutzimpfungen gegen Influenza durch Apothekerinnen und Apotheker“ (Version 1.0 vom 28. Juli 2022) findet sich jetzt im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.

Im Vergleich zum Mustercurriculum, das die Bundesapothekerkammer (BAK) bereits für das Impfen in Modellprojekten mit dem Robert Koch- und dem Paul-Ehrlich-Institut abgestimmt hatte, hat sich nur wenig geändert. Es enthält nach wie vor einen Theorie- und einen Praxisteil und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung erhalten Apotheker eine Bescheinigung. Wer bereits für die Teilnahme an einem Modellprojekt eine solche Schulung absolviert hat oder für das Impfen gegen COVID-19, gilt als qualifiziert. Eine erneute Schulung ist nicht er­forderlich.

Neben dem Schulungscurriculum zur Grippeimpfung hat die BAK vergangene Woche noch ein zweites veröffentlicht: Das Curriculum „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie e. V. erstellt und ergänzt die für die gleichnamige pharmazeutische Dienstleistung verpflichtende Fortbildung auf Basis des BAK-Curriculums „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess. |

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