DAZ aktuell

Gerichts-Aus für Red Medical

Streit um Konnektoren

ks/ral | Pharmatechnik muss die eigene Software nicht an die Konnektoren von Red Medical anbinden. Das hat das Oberlandesgericht München abschließend entschieden, ­indem es eine Berufung von Red Medical im Konnektoren-Streit zurückgewiesen hat.
Foto: Gerhard Seybert/AdobeStock

Müssen Softwareanbieter ihre Warenwirtschaft an Konnektoren anschließen, die nicht – wie die von ihnen selbst vertriebenen – in der Apotheke stehen? Darüber stritt sich der TI-Anbieter Red Medical unter anderem mit Pharmatechnik. Dem Modell von Red Medical, bei dem der Konnektor zentral in einem Rechenzentrum steht, stand Pharmatechnik von Anfang an kritisch gegenüber und es weigerte sich, die Warenwirtschaften an den Konnektor anzuschließen. Eine von Red zunächst erwirkte einstweilige Verfügung gegen Pharmatechnik wurde in der Verhandlung vor dem Landgericht München I wieder aufgehoben. Red legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Der TI-Anbieter sah im Gebaren der Softwarehäuser eine Verletzung der gesetzlich vorgesehenen Interoperabilität der Gematik-zertifizierten Komponenten. „Wir sind der festen Auffassung, dass Pharmatechniks Versuch, den Wett­bewerb auszuschließen, dem Willen des Gesetzgebers zuwiderläuft“, so Red. Das Oberlandesgericht München sah dies anders. Wie es auf Nachfrage der DAZ mitteilte, ist die Berufung zurückgewiesen worden. Schriftliche Gründe für diese Entscheidung liegen nicht vor. |

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