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Bürgertests: RKI soll Plausibilität prüfen

ks | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet seinen 7-Punkte-Plan für den Corona-Herbst ab. Dieser umfasst auch eine neue Impfkampagne, ein Testkonzept mit Qualitätskontrolle und eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes.

Angesichts der besonders ansteckenden Variante BA.5 rechnet das BMG im Herbst mit „einer prekären Situation“: Die Infektionszahlen werden sehr hoch sein, zugleich wird es Lücken in der Schutzinfrastruktur geben, etwa weil Klinikpersonal ausfällt. Daher sollen die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz – die bisherigen Grund­lagen für Maßnahmen der Länder laufen zu Herbstbeginn aus – ein „breites Repertoire an Schutzmaßnahmen“ bieten. „Die Bundesländer müssen bei den Schutzmaßnahmen entfesselt werden“ twitterte Karl Lauterbach am vergan­genen Montag. Derzeit laufen noch die letzten Abstimmungen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Zur Herbst-Strategie gehört auch eine Impfkampagne, für die vier Impfstoffe bereitstehen sollen, u. a. ein bivalenter von Moderna. Sollte sich ein Impfstoff als überlegen erweisen, will man diesen allen Bürgern anbieten können. Das BMG kalkuliert daher Verwürfe ein – sofern nicht andere Länder die Impfstoffe haben wollen.

Überdies feilt das BMG daran, dass Bürgertests weniger anfällig für Missbrauch werden. Dafür wird ein viergliedriges System vorbereitet: Die Abrechnung erfolgt über die KVen, die ihre Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weiterleiten, das dann Plausibilitätsprüfungen vornimmt. Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden diese vom RKI an die Kommunen weiter­geleitet. Diese können auffällige Testzentren prüfen bzw. Ermittlungsbehörden können gegen diese vorgehen. |

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