DAZ aktuell

Achtung, Betrugsmasche!

Gefakte „humedical“-Rechnungen

cm/ral | Wer Rechnungen mit der Bezeichnung humedical für angeblich bestellte COVID-19-Schnelltests erhält, sollte sich an die Polizei wenden, rät der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. Gleiches gilt für Mahnungen mit dieser Bezeichnung.
Foto: Stockfotos-MG/AdobeStock

Viele Apotheken erhalten aktuell Rechnungen über COVID-19-Schnelltests, die sie weder bestellt noch erhalten haben, meist gleich in Verbindung mit einer Mahnung. Die Fälle beschäftigen auch den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität: Auf seiner Website (www.dsw-schutzverband.de) warnt er vor solchen Schreiben. Absender sei die Firma Alpha Ribs GmbH, die jedoch nicht gewerblich gemeldet ist. „Die Rechnungen sind unterschiedlich datiert, wobei die frühesten ein Datum aus 2020 tragen“, heißt es. Die Mahnungen, die den Rechnungen beigefügt sind, seien aktuellen Datums. „Sämtliche Betroffene, die sich beim Schutzverband gemeldet haben, bestätigen, keine Schnelltests bestellt zu haben“, informiert der Verband. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass „keine Zahlungsverpflichtung besteht. Betroffene Unternehmen sollten die nächste Polizeidienststelle einschalten und darüber hinaus eine Kopie von Rechnung und Mahnung, verbunden mit dem Hinweis, auf welche Art und Weise die Schriftstücke zugestellt wurden, an den Schutzverband mailen!“. Kontaktinformationen findet man auf der Website des Verbands. |

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