DAZ aktuell

Vergütung der Grippeimpfung

Verhandlungen gestartet

ks/ral | Im kommenden Herbst dürfen alle Apotheken, die ent­sprechend vorbereitet sind, gegen Grippe impfen. Noch offen ist, was Apotheken für diese Dienstleistung ­erhalten. Preise und Abrechnung verhandeln nun der DAV und der GKV-Spitzenverband.
Foto: AVWL

Der 1. Juli war der Startpunkt für Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Sie müssen – im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – einen „Vertrag über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“, abschließen.

Bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, dass in diesem Vertrag eine Vergütung von 1 Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer für die Beschaffung der in der Apotheke angewendeten Grippeimpfstoffe vorzusehen ist. Einigen müssen sich die Vertragspartner aber noch darauf, was den Apotheken für die Impfleistung und Impfdokumentation zu zahlen ist und wie diese Vergütung abzurechnen ist. Dafür haben sie nun Zeit bis zum 31. August 2022. Können sich die beiden Verhandlungsparteien nicht einigen, legt die Schiedsstelle innerhalb eines Monats den Inhalt des Vertrages fest. Das bedeutet: Spätestens am 1. Oktober – und damit zum Start der diesjährigen Grippeimpfsaison – muss klar sein, wie die Apotheken für die Grippeimpfung honoriert werden. |

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