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ABDA hilft mit neuen Formblättern

Durchführung eines PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke

ks/ral | Hat ein Kunde einen Anspruch auf einen Bürgertest? Und wenn ja: mit oder ohne Selbstbeteiligung? Die ABDA stellt für die bei der Durchführung eines SARS-CoV-2-PoC-Antigentests in der Apotheke nun notwendige Dokumentation der Selbstauskunft und der Einverständniserklärung neue Formblätter zur Verfügung.

Seit vergangener Woche gelten neue Regeln für Bürgertests. Wer noch testet, muss sich zuvor nachweisen beziehungsweise glaubhaft machen lassen, dass die Person, die getestet werden möchte, auch einen Anspruch darauf hat. Die Dokumentation – auch über eine etwaige 3-Euro-Eigenbeteiligung – soll Betrügereien erschweren. Daneben können Tests für Selbstzahler angeboten werden – diese müssen ihre Gründe selbstverständlich nicht erklären. Die ABDA hat in diesem Zusammenhang zwei auf den 1. Juli 2022 datierte Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer (BAK) auf ihrer Webseite im Mitgliederbereich eingestellt. Konkret geht es um zwei Formblätter, und zwar Muster für die Einverständnis­erklärung des Patienten zur Durchführung eines PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 in der Apotheke. Eines ist für Personen mit Anspruch nach § 4a TestV und eines für Selbstzahler. Die Einverständniserklärung in der Bürgertest-Arbeitshilfe berücksichtigt zusammen mit der Bescheinigung über das Testergebnis des Antigentests die alten wie auch die neuen Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung für die Abrechnung und Dokumentation. Die BAK weist darauf hin, dass diese Einverständniserklä­rung bis zum 31. Dezember 2024 gespeichert oder aufbewahrt werden muss. |

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