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Blutdruck-Check

Patienten können den Erfolg ihrer antihypertensiven Therapie überprüfen lassen

dab | Im Verlauf einer Bluthochdruck-Therapie sind regelmäßige Kontrollen wichtig. Hypertoniker haben nun die Möglichkeit einmal jährlich ihre Blutdruckeinstellung überprüfen zu lassen. Diese Dienstleistung erfordert keine weitere Fortbildung und kann vom gesamten pharmazeutischen Personal durchgeführt werden. Vergütet wird sie mit 11,20 Euro netto.

Patienten mit diagnostiziertem Bluthochdruck und einem verordneten Blutdrucksenker haben ab zwei Wochen nach Therapiebeginn alle zwölf Monate Anspruch auf die „standar­disierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“. Zu den Antihypertensiva für die dies gilt, gehören folgende Gruppen, geordnet nach ATC Codes: C02 (z. B. Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), C03 (Diuretika), C07 (Betablocker), C08 (Calciumkanalblocker) und C09 (ACE-Hemmer, Sartane). Wird die antihypertensive Therapie angepasst, kann zwei Wochen nachdem eine neue Verordnung eingelöst wurde, eine erneute Messung erfolgen. Die Frist von zwölf Monaten beginnt dann erneut. Durchgeführt werden kann die Dienstleistung vom gesamten pharmazeutischen Personal der Apotheke, die den Versicherten versorgt.

Foto: LIGHTFIELD STUDIOS/AdobeStock

Die Dienstleistung „standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ kann vom gesamten pharmazeutischen Personal durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist, dass der Patient sein verordnetes Antihypertensivum mindestens seit zwei Wochen einnimmt.

Ziele der Blutdruckkontrolle

Die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck soll helfen, eine antihypertensive Therapie zu optimieren sowie langfristige, blutdruckbedingte Endorganschäden zu vermeiden. Dazu gehören z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt und Nierenfunktionsstörungen. Ge­gebenenfalls können Arrhythmien wie Vorhofflimmern erkannt werden.

Standardisierte Messungen

Der Blutdruck des Patienten wird dreimal hintereinander gemessen (standardisierte Dreifach-Messung). Aus den Werten der zweiten und dritten Messung wird der Mittelwert gebildet. Das Ergebnis wird mit dem Versicherten besprochen. Liegt dieses oberhalb definierter Grenzwerte, wird dem Patienten ein zeitnaher Arztbesuch zur Therapieanpassung geraten.

Die ABDA hat für die Durchführung, Bewertung und Abrechnung entsprechendes Arbeitsmaterial zusammen gestellt (siehe Hinweis in Beitrag: „Ein ‚Quantensprung‘ für den Berufsstand“ in dieser Ausgabe). Die Leistung wird mit einem Betrag in Höhe von 11,20 Euro netto vergütet. |

Auf einen Blick

Dienstleistung: standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Anspruch: einmal alle zwölf Monate für Patienten mit diagnostiziertem Bluthochdruck und einem verordneten Anti­hypertensivum, frühestens zwei Wochen nach Therapiebeginn. Bei Änderung der Blutdruck­medikation auch öfter.

Leistungserbringer: pharmazeutisches Personal

Ablauf: Der Blutdruck wird dreimal hintereinander gemessen. Aus der zweiten und dritten Messung wird der Mittelwert errechnet. Davon abhängig empfiehlt die Apotheke ent­sprechende Maßnahmen.

Vergütung: 11,20 Euro netto Sonder-PZN: 17716872

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