DAZ aktuell

Begleitung bei oraler Antitumortherapie

Tumorpatienten können eine Medikations- und Folgeberatung erhalten

dab | Die erweiterte Medikationsberatung bei Patienten mit einer oralen Antitumortherapie ist nun eine pharmazeutische Dienstleistung. Dies war ebenso Wunsch der Krankenkasse wie die Betreuung von Patienten nach Organtransplantation.

Patienten, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Therapie mit oralen Antitumortherapeutika begonnen haben oder bei denen eine neue Folgetherapie mit dieser Substanzklasse angesetzt wurde, haben Anspruch auf pharmazeutische Betreuung. Um dies leisten zu können, benötigen Apotheker eine entsprechende Fortbildung.

Die Leistung erfolgt analog der „erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation“. Dabei sind die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie zu berücksichtigen. Die Beratung wird mit 90 Euro netto honoriert.

Folgeberatung bei Bedarf

Entsteht im Verlauf der Therapie weiterer Beratungsbedarf, so kann nach zwei bis sechs Monaten eine Folgeberatung durchgeführt werden. Diese ist als semistrukturiertes Gespräch vorgesehen. Dabei sollen erneut der Hintergrund der Therapie erörtert, Anwendungs- und Handhabungs­probleme geklärt sowie Bedenken des Patienten hinsichtlich der Therapie besprochen werden. Gegebenenfalls kann auch der behandelnde Arzt eingebunden werden. Die Folgeberatung wird mit 17,55 Euro netto vergütet. |

Auf einen Blick

Dienstleistung: pharma­zeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Anspruch: Patienten mit oralen Antitumortherapeutika innerhalb der ersten sechs Monate nach Therapiebeginn sowie bei neuer Folgetherapie

Leistungserbringer: Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Fortbildung

Ablauf: erweiterte Medika­tionsberatung und bei Bedarf, z. B. bei Anwendungsproblemen, eine Folgeberatung

Vergütung: 90 Euro netto, Folgeberatung 17,55 Euro netto

Sonder-PZN: 17716820, für die Folgeberatung: 17716837

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