DAZ aktuell

Zusatznutzen führt zu Preissprung

Indikationserweiterung lässt Forxiga teurer werden

dm/ral | Das Dapagliflozin-Präparat Forxiga ist im vergangenen Monat sprunghaft im Preis gestiegen. Die Teuerung wird mit einer Erweiterung der Zulassung auf das Anwendungsgebiet „Behandlung der Herzinsuffizienz“ und den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ­dafür attestierten beträchtlichen Zusatznutzen begründet. Der GKV-Spitzenverband sieht die Preissteigerung kritisch.

Im Jahr 2012 wurde Dapagliflozin (Forxiga) in der EU für die Typ-2-Diabetes-Therapie zugelassen. Im Jahr 2020 kam es erstmals zu einer deutlichen Preissteigerung um rund 70 Prozent, nachdem der G-BA im Jahr 2019 Anhaltspunkte für einen geringen Zusatznutzen bei verschiedenen Patientenuntergruppen festgestellt hatte. Nun kam es erneut zu einem Preissprung. Von 1,19 Euro auf 1,96 Euro Tagestherapiekosten ist der Preis für Forxiga zuletzt gestiegen. Auf Anfrage der DAZ begründete der Hersteller AstraZeneca den Preissprung folgendermaßen: „Die Preisfestsetzung für Dapagliflozin erfolgte im Rahmen und Zeitrahmen des im SGB V fest­geschriebenen Nutzungsbewertungsprozesses durch die unabhängige Schiedsstelle, die ihn auf Basis des beträchtlichen Zusatznutzens bei HFrEF und unter Berücksichtigung aller Änderungen in den Indikationszulassungen festgelegt hat. Die Entscheidung erfolgte, nachdem es im Rahmen der verpflichtenden Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und AstraZeneca zu keiner Einigung kam.“ Der GKV-Spitzenverband bestätigte dies gegenüber der DAZ. Grundlage für die aktuelle Preissteigerung sei die Erweiterung der Zulassung des Wirkstoffes Dapagliflozin auf das neue Anwendungs­gebiet „Behandlung der Herzinsuffi­zienz“ im Jahr 2021. „Für das Anwendungsgebiet ‚Herzinsuffizienz‘ konnte im G-BA ein Anhaltspunkt auf einen beträchtlichen Zusatznutzen nachgewiesen werden“, sodass es zu neuen Preisverhandlungen kam. Jedoch konnten sich die Parteien auf dem Verhandlungsweg nicht einigen, wie der GKV-Spitzenverband erklärt. „Es erging daher im Januar 2022 ein Schiedsspruch, der für beide Anwendungsgebiete einen sog. ‚Mischpreis‘ als Erstattungsbetrag für beide Anwendungsgebiete in der Zusammenschau festgesetzt hat.“

GKV-Spitzenverband befürchtet massive Ausgabenbelastung

Wie der GKV-Spitzenverband (GK-SV) erklärt, bewirke die Preissteigerung um weitere 65 Prozent, „zusammen mit der stark wachsenden Absatz­menge einen massiven Anstieg der Ausgabenbelastung der GKV-SV Ver­sichertengemeinschaft“. Die Preissteigerung aufgrund des Schiedsspruches im Januar 2022 sieht der GKV-Spitzenverband deshalb sehr kritisch. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollte die Hinzunahme einer (zweiten) Massenindikation wie bei Dapagliflozin (Herzinsuffizienz) stärker preissenkend berücksichtigt werden. Doch ­dafür brauche es stärkere Vorgaben im Gesetzeswerk.

Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass das potenzielle Ausgabenvolumen zulasten der Versichertengemeinschaft durch beispielsweise die Zulassung neuer Anwendungsgebiete bei der ­Bildung eines angemessenen Erstattungsbetrages künftig verpflichtend mitberücksichtigt wird. |

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