DAZ aktuell

Höhere TI-Erstattung in der Diskussion

DAV verhandelt mit Krankenkassen

jb/ral | Arztpraxen erhalten künftig höhere Kostenerstattungen für TI-Komponenten und -Anwendungen als bisher. Und auch bei den Apothekern ist beim Thema Erstattungs­beträge das letzte Wort noch nicht gesprochen, wie die DAZ auf Nachfrage beim Deutschen Apothekerverband (DAV) erfahren hat.

Ärzte und Apotheker erhalten für viele Aufwendungen im Zusammenhang mit der TI eine Erstattung von den Kassen, zum Beispiel für die Erstausstattung mit Konnektoren und Kartenterminals sowie für den laufenden Betrieb. Für die Ärzteschaft hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in den vergangenen Monaten versucht, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Sie fand aber beim GKV-Spitzenverband kein Gehör. Schließlich wandte sich die KBV an das Bundesschiedsamt.

Dieses hat nun entschieden, dass die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben werden. Darüber hinaus soll der Austausch defekter Konnektoren bei Bedarf über die KVen, die dafür über ein bundesweites Budget von vier Millionen Euro verfügen, erfolgen. Auch die Betriebskostenpauschalen für Notfalldatenmanagement, E-Medikationsplan und E-Patienten­akte wurden neu festgesetzt. Die Forderung der KBV nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt hingegen ab.

Auch bei den Apotheken tut sich möglicherweise noch etwas beim Thema TI-Erstattungsbeträge. Ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbands bestätigte auf Nachfrage der DAZ, dass auch der DAV Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu diesem Thema führt. Er bat gleichzeitig jedoch um Verständnis dafür, dass man zu den Inhalten dieser laufenden Verhandlungen keine Auskunft gebe. In letzter Zeit waren die Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekerschaft aber oft zäh und kamen zu keinem Ergebnis. Dass hier am Ende ebenfalls die Schiedsstelle entscheidet, ist also nicht ausgeschlossen. |

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