DAZ aktuell

Strengere Regeln gefordert

Verbraucherzentrale zu NEM

dpa/jb/ral | Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und daher verglichen mit Arzneimitteln viel weniger streng geregelt. Die Verbraucherzentrale findet das inakzeptabel. Sie hat die Bundes­regierung dazu aufgefordert, hier nachzubessern.
Foto: ExQuisine/AdobeStock

Fast jeder Zweite greift einer aktuellen Forsa-Umfrage zufolge zu Nahrungsergänzungsmitteln – der Markt boomt! Das Problem: Er ist weitgehend unreguliert. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel und müssen daher nur angezeigt werden, eine behördliche Prüfung oder eine Zulassung wie bei Arzneimitteln ist nicht vorgesehen. Es ist weder ein Wirksamkeitsnachweis nötig, noch müssen mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen angegeben werden. Auch gibt es keine rechtlich verbindlichen Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen zu entsprechenden Produkten in Deutschland. Lediglich irreführende Werbung ist verboten. Die Lebensmittelmittelüberwachung ist allerdings Ländersache. Das heißt, ein Verkaufsverbot für ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel ist meist eine Einzelfallentscheidung. In den Augen der Verbraucherzentrale ist es inakzeptabel, dass die Politik in den Milliarden-Markt der Nahrungsergänzungsmittel nicht stärker eingreift. Sie hat daher die Bundesregierung aufgefordert, Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und den Markt mit Nahrungsergänzungsmitteln strenger zu regulieren. |

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