Pharmazeutisches Recht

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Bundesrepublik Deutschland

Monoklonale-Antikörper-Verordnung und Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. März 2022 (BAnz AT 10.03.2022 V2) ist eine „Verordnung zur Änderung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung und der Corona­virus-Schutzmasken-Verordnung“ vom 9. März 2022 abgedruckt.*

 

Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. März 2022 (BAnz AT 10.03.2022 V1) ist die „Zweite Ver­ordnung zur Änderung der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ vom 9. März 2022 abgedruckt.*

 

Versandhandel mit Tierarzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. März 2022 (BAnz AT 11.03.2022 B5) ist eine „Bekanntmachung über die Internetportale zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln“ vom 17. Februar 2022 abgedruckt.*

 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozial­gesetzbuch (SGB V) ...

  • Angiotensin-II-Acetat (Hypotonie)“ vom 6. Januar 2022 (BAnz AT 09.03.2022 B2),
  • Daratumumab (neues Anwendungsgebiet: systemische Leichtketten-Amyloidose, Erstlinie, Kombination mit Cyclophosphamid, Bortezomib und Dexamethason)“ vom 20. Januar 2022 (BAnz AT 14.03.2022 B4)

abgedruckt.*

 

Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 9. März 2022 (BAnz AT 09.03.2022 B4) ist die „Bekannt­machung Nr. 491 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 8. Februar 2022 abgedruckt.*

 

Fortschreibung der Produktgruppen 04 und 54

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind „Bekanntmachungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung folgender Produktgruppen des Hilfs­mittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 11. Februar 2022 abgedruckt:*

  • Produktgruppe 04 „Bade- und Duschhilfen“ (BAnz AT 11.03.2022 B3),
  • Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (BAnz AT 11.03.2022 B4).

 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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