DAZ aktuell

Anspruch gilt für alle Impfstoffe

Grippeimpfung für Ältere

cel/ral | Seit dieser Grippesaison sollen Ab-60-Jährige prioritär mit dem Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda® geimpft werden. Sie können aber auch andere Grippevakzine erhalten – eine entsprechende Sonderregelung wurde nun für die Saison 2022/23 verlängert.

Anspruch gilt für alle Impfstoffe


Foto: fovito – Fotolia.com

Efluelda® ist aktuell der einzige zu­gelassene hochdosierte und von der STIKO empfohlene Grippeimpfstoff für Ab-60-Jährige. Um Versorgungslücken zu vermeiden, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die aktuelle Saison daher über die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ dafür gesorgt, dass Personen ab 60 Jahren trotz der STIKO-Empfehlung neben Efluelda® auch einen gleichrangigen Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff haben.

Dieser Versorgungsanspruch wurde nun bereits für die Grippesaison 2022/23 verlängert. Warum? „Die Sicherstellung der Versorgung von Personen ab dem 60. Lebensjahr allein mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff ist wegen nicht auszuschließender Engpässe bei der Verfügbarkeit nicht gewährleistet“, befürchtet das BMG. Es betont, dass es nach wie vor im Ermessen des Arztes und des Patienten liegt, welcher Impfstoff appliziert werde. An erster Stelle müsse jedoch stehen, dass ältere Menschen überhaupt und ohne Wartezeiten geimpft werden können. |

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