DAZ aktuell

Wenn Arbeitgeber die 3G-Regel missachten ...

... haben Apothekenangestellte Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen

eda | Geimpft, genesen oder negativ getestet – eigentlich sollte die sogenannte 3G-Regel für Klarheit am Arbeitsplatz sorgen. Doch nach wie vor existieren auch Apotheken, in denen die Vorgaben nur unzureichend bis gar nicht umgesetzt werden. Gegenüber der DAZ berichtet eine Leserin von ihren Erfahrungen und bittet um Rat. Bei der Apothekengewerkschaft Adexa hört die Rechtsabteilung immer wieder von solchen Fällen und weiß betroffenen Angestellten zu helfen.

Seit mehr als 35 Jahren arbeitet Inge Paulsen (Name von der Redak­tion geändert) in der Apotheke ihres Heimatortes. Zum Chef und ihren Kolleginnen pflegte sie bisher eine vertrauensvolle und zum Teil freundschaftliche Beziehung. Das hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich ge­ändert. Im zwölfköpfigen Team überwiegen diejenigen, die den Infektionsschutzmaßnahmen und den Impfungen nichts abgewinnen können.

Zum Teil würden die Ungeimpften ihre Masken unterhalb der Nase tragen oder gar nicht erst aufsetzen, berichtet Paulsen gegenüber der DAZ. Sie selbst traue sich fast nicht mehr, den Telefonhörer anzufassen. An Teamabenden habe sie seit vergangenem Jahr auch nicht mehr teilgenommen. Immer wieder spreche sie ihren Chef auf die Zustände an. Doch daraufhin erhalte sie nur ausweichende Antworten.

Für sie selbst sei die Situation in der Apotheke sehr schwierig. Jeden Tag habe sie Angst, dass sie sich trotz ihrer inzwischen geboosterten Corona-Impfung und dem Tragen einer FFP2-Maske mit dem Virus ansteckt. Sie wende sich nun an die DAZ-Redaktion, um ihren Fall – wenn auch anonym – öffentlich zu machen und auf diese Missstände in Apotheken hinzuweisen. Paulsen hat noch wenige Jahre bis zu ihrer Verrentung. Sie versucht eine Aus­einandersetzung mit der Apothekenleitung und den Kolleginnen so gut es geht zu vermeiden. Abgesehen von den Diskussionen um eine all­gemeine oder arbeitsplatzbezogene Impfpflicht war sie bisher immer davon ausgegangen, dass die Apo­theken als Gesundheitseinrichtungen eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion für die Bevöl­kerung hätten. Von ihrem unmittelbaren Umfeld sei sie deswegen sehr enttäuscht.

Minou Hansen leitet die Rechtsabteilung der Apothekengewerkschaft Adexa und hat von solchen Fällen immer wieder gehört. „Seit Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz erreichen uns – zum Glück nur vereinzelt – Anfragen von Adexa-Mitgliedern, die sich in der Apotheke nicht gut geschützt fühlen“, erklärt Hansen gegenüber der DAZ.

Arbeitgeber zu 3G verpflichtet

Die Apothekenleitung sei zwar zur Umsetzung und Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet, doch in den betroffenen Betrieben seien es gerade die Arbeitgebenden, die oft selbst nicht geimpft oder getestet sind. Und so gebe es auch niemanden, der darauf achte, dass die Angestellten die Vorgaben einhalten. Dabei sei gleich im ersten Absatz von § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) fest­gehalten, dass Arbeitgeber und Beschäftigte Betriebsstätten (…) nur betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die Einhaltung täglich zu kontrollieren und dies auch zu dokumentieren. „Es gibt also eine Verpflichtung der nicht-geimpften Arbeitgebenden, sich täglich zu testen und dies auch zu dokumentieren – und natürlich auch, die Tests der nicht-geimpften Mitarbeitenden zu kontrollieren“, macht die Adexa-Juristin deutlich.

Die Apothekengewerkschaft empfiehlt ihren Mitgliedern und anderen Apothekenangestellten, selbstbewusst einzufordern, dass diese Vorgaben in der Apotheke eingehalten werden. Notfalls solle man sich die Dokumentation regelmäßig vor­legen lassen. „Das dürfte natur­gemäß zu Auseinandersetzungen führen“, prophezeit Hansen. „Aber die lassen sich an dieser Stelle nicht vermeiden.“ Für Adexa-Mitglieder bestehe die Möglichkeit einer Rechtsberatung.

Angestellte können sich an Aufsichtsbehörden wenden

Sollte die Apothekenleitung uneinsichtig bleiben, empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sich an die jeweils zustän­dige Aufsichtsbehörde zu wenden. Hierfür veröffentlicht und aktualisiert das BMAS eine entsprechende Auflistung.

Verstoßen Arbeitgeber selbst gegen die 3G-Regel oder sind bei ihrer Überwachung zu nachlässig, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. „Bevor es so weit kommt, sollte man sich als Mitarbeitende überlegen, ob diese Apotheke dann noch der richtige Arbeitsplatz ist“, sagt Rechtsanwältin Minou Hansen abschließend.

Ob die Apothekenangestellte Inge Paulsen diesen Weg letztendlich beschreiten wird, bleibt offen. Sie wollte mit ihrem nun öffentlichen Fall vor allem an die allgemeine Vernunft der Kolleginnen und Kollegen appellieren und hofft, dass die Zahl der Masken- und Impfverweigerer in den Apothekenteams immer kleiner wird. |

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