Gesundheitspolitik

Neues Gesetz gegen Lieferengpässe geplant

Lauterbach will Krankenkassen verpflichten, auch bei teureren Herstellern einzukaufen

cha/ks | Die Lieferengpässe nehmen mittlerweile fast dramatische Dimensionen an. Nun soll ein neues Gesetz Abhilfe schaffen. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vergangene Woche gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio an.

„Das Problem ist gravierend und hat sich zugespitzt. Das kann nicht weiter akzeptiert werden“, sagte Lauterbach im Interview. Darum wolle er eine Gesetzes­vorlage ausarbeiten. Das Vorhaben sei „eilbedürftig“.

Das Problem sei, erklärte Lauterbach, dass durch das bisherige Vergaberecht die Krankenkassen gezwungen seien, Medikamente und Wirkstoffe dort einzukaufen, wo sie am billigsten sind. Darum seien die Hersteller von Arzneien oft auf Wirkstofflieferanten aus China stark angewiesen. Komme es dort zu Produktions- und Lieferengpässen, weil es beispielsweise Fertigungsprobleme, Verunreinigungen oder Produktionsstopps gibt, fehlten hierzulande dringend benötige Wirkstoffe. Lauterbach kündigte an, er wolle nun mit dem neuen Gesetz die Krankenkassen verpflichten, auch bei Herstellern einzukaufen, die mit teureren Wirkstoffen produzieren. „Die Lösung liegt in der Diversifizierung der Einkäufe“, so Lauterbach. Falle dann der Hersteller mit dem günstigen Wirkstoff aus, könnten die Kassen bei Unternehmen aus anderen Ländern beziehen. Dafür müsse nun aber das Vergaberecht geändert werden. Das könne zwar zu höheren Kosten führen, aber: „Es kann nicht sein, dass wir versuchen, bei den Wirkstoffen zum Teil ein paar Cent zu sparen, riskieren dann aber dafür die Versorgung der Bevölkerung.“

© Kai Felmy

Auch der im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Arznei­mittel zuständige Abteilungsleiter Thomas Müller äußerte sich vergangene Woche bei einer Ver­anstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller zu dem Gesetzesvorhaben. Dabei gehe es nicht nur darum, Produktion nach Europa zurückzuholen, sondern auch darum, dass es weiterhin attraktiv sein müsse, „einfache Arzneimittel mit kleiner Marge nach Deutschland zu verkaufen“.

Allzu konkret sind die Pläne im BMG aber offenbar noch nicht. Man überlege, wie man etwa Rabattverträge und Festbeträge mit Anreizen verknüpfen könne, erklärte Müller vage. Kommen soll das Gesetz im Laufe des nächsten Jahres. Einen Teil der Aufgabe hat man aber schon einmal ins Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verschoben. Dieses soll sich um mögliche Änderungen im Vergaberecht und das Thema Investitionszuschüsse kümmern.

Mit dem Gesetz würde ein Anliegen umgesetzt, das schon in den Koalitionsvertrag der Ampel Eingang gefunden hatte. Dort heißt es: „Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von Arznei­mitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu verlagern. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktions­stätten, sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit.“ |

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