Gesundheitspolitik

Droht das Impf-Chaos?

Corona-Impfung soll ab Januar in die Regelversorgung

cha | Zum Jahresende läuft die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung aus und derzeit ist unklar, wie es weitergeht. Ziel ist, die Impfung in die Regelversorgung überzuführen – doch das dürfte bis zum 1. Januar kaum zu schaffen sein.

Im Haushaltsplan für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist laut Informationen des Tagesspiegels (Stand: 25.11.2022) für das kommende Jahr kein Geld mehr vorgesehen für die Vergütungen, die Ärzte bis jetzt für die Corona-Impfungen erhalten. Das würde bedeuten, dass ab dem 1. Januar die Impfungen nicht mehr mit Steuergeldern, sondern aus Mitteln der GKV bezahlt werden müssen. Dazu müssten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärzt­liche Bundesvereinigung (KBV) auf eine Vergütungsvereinbarung einigen, die ab 1. Januar greift. Doch das dürfte schwierig werden, denn aktuell werden die nieder­gelassenen Ärzte für eine Corona-Schutzimpfung deutlich besser bezahlt als für Schutzimpfungen in der Regelversorgung. Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, finden derzeit „intensive – man könnte auch sagen aufgekratzte – Gespräche“ zum weiteren Vorgehen statt. Eine Option sei dabei die Verlängerung der Impfverordnung bis April kommenden Jahres.

KBV-Vorstand warnt: Keine Impfungen mehr ab Januar

Vergangenen Donnerstag reagierte der KBV-Vorstand auf die Pläne mit einem Brandbrief an Bundesgesund­heitsminister Lauterbach. In dem Schreiben, das der AZ vorliegt, weist die KBV nachdrücklich darauf hin, dass die Überführung der Corona-Impfung in die Regelversorgung ohne entsprechenden Vorlauf nicht umsetzbar sei und zu Chaos in der Versorgung führen würde. Neben den „vielen technischen Übertragungsschritten“, die eine Überführung in einem knappen Monat unmöglich machten, wird angeführt, dass die derzeit vorhandenen Packungsgrößen sowie die Mehrdosenbehältnisse für die Regelversorgung nicht geeignet seien, da dies zu Haltbarkeitsverfall und Verwurf von Impfstoffen führen würde. Dringend gelöst werden müsse, dass den Niedergelassenen an dieser Stelle keine Regress­gefahr droht. Der Brief schließt mit der Warnung, eine überstürzte Regelung werde dazu führen, „dass die Versorgung mit Impf­stoffen und damit erforderliche Auffrischungsimpfungen ab Januar nicht mehr erfolgen können“. |

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