Gesundheitspolitik

1,25 Mio. Stunden für eAUs

KBV kritisiert hohen Bürokratieaufwand

az | Die elektronische Arbeits­unfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhöht den Bürokratie­aufwand in vertragsärztlichen Praxen um 1,25 Millionen Stunden pro Jahr. Das geht aus dem aktuellen Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung (BIX) hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) veröffentlicht hat.

„Pro Fall verursacht das digitale Verfahren der eAU aktuell 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand als die papiergebundene Bescheinigung. Bei jährlich etwa 90 Millionen ausgestellten eAUs summiert sich dies auf 1,25 Millionen Stunden mehr Bürokratie in den Praxen“, erklärt Prof. Volker Wittberg von der FHM, Leiter des Nationalen Zentrums für Büro­kratiekostenabbau.

Ein Grund für die erhöhte Büro­kratie durch die eAU sei die lange Dauer des elektronischen Signier- und Versandvorgangs, heißt es weiter in der Pressemeldung. Zudem müsse immer noch eine Vielzahl an AU-Bescheinigungen im Nachhinein als Ersatzbescheinigung nochmals auf Papier ausgestellt werden, weil später entweder eine Fehlermeldung zum digitalen Versand auftaucht oder der digitale Versand erst gar nicht möglich ist.

Kriedel fordert Nutzer­orientierung der TI

„Anstatt also die Praxen zu entlasten, hat die bisherige Digitalisierungspolitik die Praxen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweislich noch weiter belastet“, kritisierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Eine Digitalisierung der ambulanten Versorgung dürfe nicht auf Kosten der ärztlichen Behandlungszeit gehen. „Eine Digitalisierung, die diese Zeit nicht nur nicht erhöht, sondern sogar reduziert, ist somit kontraproduktiv und fehlgeleitet“, heißt es weiter. „Um tatsächliche Verbesserungen für die ambulante medizinische Versorgung zu erzielen, müssen die weitere Implementierung und auch die Weiterentwicklung der TI von jetzt an nutzerorientiert vonstattengehen. Jegliche digitale Anwendung ist vollumfänglich zu erproben, bevor sie im Praxisalltag landet.“

Für die Studie wurden anhand eines Fragebogens Vertragspraxen von April bis Mai 2022 telefonisch befragt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von zwei Fokusgruppeninterviews mit Niedergelassenen validiert. |

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