Gesundheitspolitik

Genusscannabis bald aus der Apotheke?

Unabgestimmtes Eckpunktepapier / Können europarechtliche Bedenken ausgeräumt werden?

cha | Das Vorhaben der Ampel-Koalition, Cannabis zu Genusszwecken freizugeben, wird nun konkret. Vergangene Woche wurde dazu ein Eckpunkte­papier bekannt. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium sich davon distanziert, so gibt es dennoch Hinweise, wohin die Reise gehen könnte.

Vergangenen Mittwoch war die Aufregung groß, als das Redak­tionsnetzwerk Deutschland (RND)erstmals über das Eckpunktepapier berichtete. Allerdings ist dies offenbar nicht ganz neu: Das mittlerweile der AZ vorliegende Papier ist mit „Stand September 2022“ datiert. Auf Anfrage teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu mit, dass es kein abgestimmtes Eckpunktepapier gebe und derzeit mit etlichen anderen Ministerien mit Hochdruck daran gearbeitet werde, „den Koalitionsvertrag umzusetzen“.

Doch offensichtlich sind die Pläne schon recht konkret. So sollen Cannabis und THC aus dem Betäubungsmittelrecht gestrichen werden. Erwerb und Besitz von bis zu 20 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und im öffentlichen Raum sollen unabhängig vom konkreten THC-Gehalt straffrei bleiben. Bei Minderjährigen soll dies zwar weiterhin verboten, aber ebenfalls straffrei bleiben.

Apotheken und Versand für den ländlichen Raum

Spannend sind vor allem die geplanten Vertriebswege. „Die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken erfolgt ausschließlich in behördlich zugelassenen und überwachten Geschäften, ggf. in Apotheken sowie unter sehr strengen Voraussetzungen durch Online- bzw. Versandhandel“, heißt es in dem Papier. Die Einbeziehung der Apotheken soll offenbar vor allem die flächendeckende Versorgung sicherstellen: „Dadurch könnte über die bestehende Infrastruktur eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht werden. Gleichzeitig würde so der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots, insbesondere auch im ländlichen Raum, effektiver zurückgedrängt werden.“

Zudem soll Konsumenten in „Gebieten mit geringerer Dichte an lizenzierten Verkaufsstellen“ der Zugang zu legalen Cannabisprodukten per Online- bzw. Versandhandel erleichtert werden. Aber auch generell wir der Versand als Weg gesehen, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Doch ganz so einfach wie bei Medikamenten will man die Sache nicht gestalten: Zuerst müssen sich die Käufer im Geschäft persönlich vorstellen und registrieren lassen, und auch nur dieses Geschäft darf den Versand durchführen.

Generell soll der THC-Gehalt des legal gehandelten Genusscannabis auf 15 Prozent begrenzt werden. Zudem ist ein Werbeverbot sowie die Abgabe in neutralen Verpackun­gen mit einer Packungsbeilage, die über Suchtrisiken und Gesundheits­schäden informiert, vorgesehen. Als Mindestaltersgrenze werden 18 Jahre genannt, wobei an unter 21-Jährige nur Produkte mit einem maximalen THC-Gehalt von 10 Prozent verkauft werden dürfen. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen ein internationaler Handel nicht möglich ist, soll die „nationale Nachfrage“ durch deutsche Produktion gedeckt werden.

Doch damit sind die rechtlichen Bedenken offenbar längst nicht aus­geräumt. Bereits im September war eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger bekannt geworden, in der die geplante Legalisierung als Verstoß gegen EU-Recht eingestuft wird. Gegenüber dem RND äußerte Pilsinger nun: „Die Bundesregierung schreibt in den Eckpunkten selbst, dass das deutsche Vorgehen wegen des Schengenabkommens und anderer europarechtlicher Verträge der Zustimmung der EU und der anderen europäischen Mitgliedsländer bedarf. (...) Wenn Karl Lauterbach diesen breiten europäischen Konsens in der Drogenpolitik nicht erreichen kann, wird sich die deutsche Legalisierung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luft auflösen.“

Und in der Tat will die Bundes­regierung nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur ein Scheitern in Europa verhindern. In Regierungskreisen heiße es, dass ein Gesetzentwurf erst folgen soll, wenn Brüssel und Straßburg grünes Licht signalisieren. „Wenn die Prüfung ergibt, dass es rechtlich nicht geht, werden wir kein Gesetz vorlegen“, verlaute aus der Regierung. Allerdings sei man doch zuversichtlich, dass es juristisch gehe.

Probleme könnten zudem dadurch entstehen, dass der Bedarf aus heimischem Anbau gedeckt werden soll. Gegenüber dem „Ärzteblatt“ gibt Pilsinger zu bedenken, dass die widrigen klimatischen Bedingungen hohe Energiekosten für die Aufzucht verursachen und die vergleichsweise hohen Steuersätze und die Gewinnmargen der Apotheken den Preis noch weiter treiben würden. „Billiger und mit höherem THC-Gehalt werden es aber weiterhin die Dealer um die Ecke anbieten, zu denen dann vor allem junge Menschen rennen werden.“

Kappert-Gonther: Eckpunkte sind zu restriktiv

Doch anderen gehen die Eckpunkte nicht weit genug. So twitterte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), die aufgrund der nicht erfolgten Wahl des AfD-Kandidaten den Gesundheitsausschuss des Bundestags leitet und damit großen Einfluss auf das Cannabis-Gesetz haben dürfte: „Was bisher zu Eckpunkte #Legalisierung #Cannabis bekannt ist, ist zu restriktiv! Für Jugend- und Gesundheitsschutz muss der #legale Markt attraktiver sein als der #Schwarzmarkt. Die #THC­Ober­grenze trägt nicht dazu bei.“ |

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