Wirtschaft

Paxlovid ab sofort länger haltbar

18-monatige Haltbarkeit gilt auch für bereits im Verkehr befindliche Packungen

eda | Das COVID-19-Arzneimittel Paxlovid darf länger als bisher angegeben verwendet werden. Die Haltbarkeitsdauer wurde von zwölf auf 18 Monate hochgesetzt. Das gilt auch für die bereits im Verkehr befindlichen Packun­gen. Die ABDA informiert, dass eine Umetikettierung nicht notwendig sei, dafür aber ein Hinweis bei der Abgabe.

Im Kampf gegen schwere bis tödliche Verläufe von COVID-19 gilt der Proteaseinhibitor Nirmatrelvir als Hoffnungsträger. Zugelassen ist er in Kombination mit Ritonavir als Paxlovid von der Firma Pfizer für Erwachsene, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.

Um die Versorgung von Patienten, die von Paxlovid profitieren könnten, zu sichern, hat sich die Bundesregierung im großen Stil mit dem Pfizer-Präparat eingedeckt. Doch von den eine Million Therapieeinheiten drohte bislang mehr als einem Viertel (280.000) der baldige Verfall, weshalb sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) genötigt sah, für Ärzte sogar ein partielles Dispensierrecht einzuführen und ihnen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro je Abgabe zu überlassen.

Nun wurde für Paxlovid-Film­tabletten eine neue Haltbarkeitsdauer zugelassen. Das Arzneimittel ist nun 18 Monate statt 12 Monate haltbar. Die Lagerbedingungen bleiben unverändert. Diese sechsmonatige Verlängerung gilt rückwirkend für alle Chargen, die bereits hergestellt und auf nationaler Ebene zum Vertrieb zugelassen wurden. Arzneimittel, auf denen Mai 2023 als Verfalldatum auf­gedruckt ist, sind die letzten, die der rückwirkenden Verlängerung der Haltbarkeitsdauer unterliegen. Bei allen Packungen oder Blistern mit einem aufgedruckten Verfalldatum ab Juni 2023 ist die verlängerte Haltbarkeit bereits berücksichtigt. Die ABDA informiert, dass Apotheken bei der Abgabe auf die Verlängerung der Halt­barkeit von Paxlovid hinweisen sollen. Packungen müssten nicht umetikettiert werden. |

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