Gesundheitspolitik

Einsicht bei mysummer.de

Erfolgreiche Abmahnung der AKNR

ks | Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) bleibt hartnäckig: Wo immer sie Rechtsverstöße zweifelhafter Online-Anbieter wahrnimmt, scheut sie die ju­ristische Auseinandersetzung nicht. Im Fall von mysummer.de freut sich die Kammer nun über eine rasche Einsicht.

Die Webseite mysummer.de setzt auf Frauengesundheit. Im Impressum findet sich die in Irland ansässige GoSpring Marketing Ltd. Hinter dieser steht die Wellster Healthtech Group GmbH in München. Die Platt­formen dieser Unternehmensfamilie setzen auf recht schlichte telemedizinische Angebote: Es reicht, einen Fragebogen auszufüllen, der sodann von Ärzten geprüft wird – und schon wird das gewünschte Arz­neimittel versendet bzw. geliefert.

Bei der AKNR gingen zuletzt einige Beschwerden gegen mysummer.de ein. Sie schaltete daher Rechtsanwalt Morton Douglas ein, der Wellster zur Unterlassung aufforderte. Zum einen beanstandete er ein Angebot für die „Pille danach“: Interessierte konnten einen Fragebogen ausfüllen und erhielten dann in weniger als zwei Stunden per Kurier EllaOne nach Hause geschickt. Allerdings verbietet das Heilmittelwerbegesetz die Werbung für Notfallkontrazeptiva außerhalb der Fachkreise. Zudem beanstandete Douglas das im Zusammenhang mit der Akutbehandlung einer Blasenentzündung beworbene rezeptpflichtige Arzneimittel Fosfomycin Aristo. Auch hier liege ein Verstoß gegen das Werbeverbot außerhalb der Fachkreise vor.

Tatsächlich hat Wellster eine Unterlassungserklärung abgegeben – wenn auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die beanstandeten Einblendungen sind von der Webseite verschwunden. „Dieses Maß an Einsichtsfähigkeit würden wir uns von manch anderen Gegnern ebenfalls wünschen“, erklärte dazu AKNR-Justiziarin Bettina Mecking. |

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