Gesundheitspolitik

PCR-Priorisierung kommt

BMG will Testverordnung ändern

ks | In Zeiten von Omikron steigt die Nachfrage nach PCR-Tests rapide – eine Herausforderung für die Labore. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nun in der Coronavirus-Testverordnung festlegen, dass die Tests bestimmter Personengruppen vorrangig ausgewertet werden.

Ein am 18. Januar vom BMG vor­gelegter Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung soll dafür sorgen, dass Labore künftig die PCR-Tests von Beschäftigten, die Kontakt mit besonders vulnerablen Personengruppen haben, priorisieren. So soll es in der Testverordnung künftig heißen: „Medizinische Labore sind verpflichtet, entnommenes Probenmaterial von Beschäftigten in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe vorrangig zu untersuchen.“

Diese Beschäftigten müssen sich nämlich obligatorisch mit einem PCR-Test „freitesten“, wenn sie ihre Quarantäne nach einer Infektion bereits nach sieben Tagen beenden wollen (+ 48 Stunden Sym­ptomfreiheit) – ein Schnelltest reicht bei ihnen nicht. Für sie ist es daher besonders wichtig, ein schnelles Ergebnis zu bekommen.

Dokumentation nötig

Relevant ist die geplante Neuerung auch für Apotheken, die Abstriche für in Laboren durchgeführte PCR-Tests nehmen: Denn diese sollen – als nach der Testverordnung berechtigte Leistungsbringer – verpflichtet werden, in dem für die Labordiagnostik zu verwendenden Vordruck zu dokumentieren, ob das Probenmaterial einem der zuvor genannten Beschäftigten zuzuordnen ist. Besagte Beschäftigte, die sich den Abstrich nehmen lassen, sollen wiederum dem Test­personal darlegen müssen, dass sie in einer Klinik, einer statio­nären Pflegeeinrichtung, in einer Einrichtung der Eingliederungs­hilfe, in einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Dienst der Eingliederungshilfe tätig sind. |

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