Gesundheitspolitik

Bankrottvorwürfe gegen Peter S.

Neue Ermittlungen gegen früheren Zyto-Apotheker und seine Mutter

hfd | Der frühere Zyto-Apotheker Peter S. aus Bottrop sitzt bereits eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Betrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz ab. Nun ermittelt die Staats­anwaltschaft Essen erneut gegen ihn sowie gegen seine Mutter.

Wie eine Sprecherin der Staats­anwaltschaft erklärte, wird gegen Peter S. wegen des Verdachts des Bankrotts, gegen Doris S. wegen möglicher Schuldnerbegünstigung ermittelt. Bei einer Verurteilung wegen der neuen Verdachtsmomente könnte Peter S. noch länger in Haft bleiben: Wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens beiseiteschafft oder verheimlicht, kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Ebensolche Strafen drohen der Mutter, wenn sie in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit ihres Sohns Bestandteile seines Ver­mögens – mit seiner Einwilligung oder zu seinen Gunsten – beiseitegeschafft oder verheimlicht hat. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist noch offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach der Verhaftung von Peter S. im November 2016 hatte die Familie verschiedene Vermögensgegenstände übertragen – so die Apo­theke, die die Mutter anschließend zunächst wieder betrieb. Im Insolvenzverfahren hatte Doris S. Forderungen von mehr als 20 Mio. Euro gegen ihren Sohn angemeldet.

Der frühere, inzwischen verstor­bene Insolvenzverwalter Klaus Siemon hatte gegen Doris S. geklagt, um Vermögensübertragungen rückgängig zu machen. Sie hatte nach der Verhaftung ihres Sohns mehrere Vollstreckungsbescheide gegen ihn erwirkt – „ohne jeden Widerstand“, wie es in der Klageschrift heißt. So war Peter S. laut Siemon schon im Dezember 2016 zahlungsunfähig. Mutter und Sohn hätten „offensichtlich kollusiv zusammengewirkt“. |

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