Gesundheitspolitik

Länder sind kritisch

Bundesrat beschließt Empfehlungen zum Spargesetz

ks | Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz beschlossen. U. a. sprechen sich die Länder gegen die temporäre Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2 Euro aus.

Die Länder haben ein massives Problem mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Plenum, das geplante Gesetz werde in sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens zu erheblichen Instabilitäten führen. Dass Handlungsbedarf besteht, streitet Rhein nicht ab – doch die Lösung sieht er nicht in kurzfristigen Einschnitten, sondern in einer handfesten, strukturellen und nachhaltigen Reform. Das Gesetz belaste gerade jene über die Schmerzgrenze hinaus, die während der Pandemie Großes geleistet und sich als unverzichtbar erwiesen hätten. Er kritisierte die vorgesehenen Einschnitte für Kliniken, (Zahn-)Ärzte und Apotheken. So sähen Apotheken „harten Zeiten entgegen“, würde der höhere Abschlag für sie Realität. Er bringe sie vor allem in ländlichen Bereichen in ernsthafte Schwierigkeiten und könnte im schlimmsten Fall zu Versorgungslücken führen.

Fast alle Empfehlungen, die der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dem Plenum unterbreitet hatten, wurden in der anschließenden Abstimmung angenommen. Auch jene, das Vorhaben zu streichen, den Kassenabschlag in den kommenden beiden Jahren von 1,77 auf 2,00 Euro zu erhöhen. Ebenfalls angenommen wurden die Bundesrats-Klassiker, die Importförder­klausel zu streichen sowie in ­Rabattverträgen europäische Produktionsstandorte und die Vielfalt der Anbieter durch Mehrfachvergabe zu berücksichtigen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm an der Bundesratssitzung teil. Seinen ­Redebeitrag leiste er aber erst, als es um das (zustimmungspflichtige) Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19 ging (Zustimmung erteilt). Welche Wirkung die Länder-Stellung­nahme zum Spargesetz haben wird, muss sich nun im parlamentarischen Verfahren zeigen. Auch wenn es hoffnungsfroh stimmt, die Länder hinter sich stehen zu haben, allzu viel sollten Apotheker und alle anderen von den Einsparungen Betroffenen nicht erwarten. Denn dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. |

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