Gesundheitspolitik

Vorbereitungen für den nächsten Corona-Winter

Erleichterte Abgaberegeln für Apotheken bis Ostern / Lauterbach setzt bei neuer Impfkampagne auch auf Apotheken

ks | Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die neuen Grundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, die vom 1. Oktober bis Ostern 2023 gelten sollen. Mit dem Gesetz soll auch die für Apotheken wichtige SARS-CoV-2-Arzneimittelver­sorgungsverordnung bis zum 7. April verlängert werden. Zudem sollen Apotheken länger gegen COVID-19 impfen dürfen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Bis kurz vor der Abstimmung wurde um die Änderungen im Infek­tionsschutzgesetz gerungen: die Ermächtigungen für die Länder und die bundesweiten Regelungen zur Maskenpflicht. Am Ende fiel die zunächst vorgesehene Maskenpflicht in Flugzeugen. Begründet wurde dies damit, dass man einheitliche Regelungen in Europa wolle – und in anderen EU-Ländern gebe es die Maskenpflicht in Flugzeugen nicht. Im Bahnfernverkehr bleibt sie hingegen bestehen. Für den Fall der Fälle wird die Bundesregierung aber ermächtigt, per Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen zum Tragen einer Schutzmaske verpflichtet werden können. Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht soll es zudem in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen und bei Rettungsdiensten geben. Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, in zwei Stufen weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen und Testpflichten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte im Bundestag, mit den vorgesehenen Regelungen gebe es nun passende Instrumente zur Kontrolle aller vorstellbaren Szenarien. Er gab sich zuversichtlich: „Wir werden die Lage im Griff haben.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, dass es künftig „keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrations­verbote“ mehr geben werde.

© Kai Felmy

Lauterbach kündigte zudem eine neue Impfkampagne an. Die neuen bivalenten Vakzine schützten nicht nur vor schweren Verläufen, sondern auch besser vor Ansteckung, erklärte er. Damit könne man durch Impfungen die Zahl der Infektionen zurückdrängen. Die neue Kam­pagne werde genau erklären, wie die Impfstoffe wirken und für wen genau sie geeignet sind. „Und wir werden die Impfstoffe auch so verteilen, dass sie leicht zugänglich sind: über die Impfzentren, über die Praxen, über die Apotheken.“

Lauterbach plädierte erneut für einen stärkeren Einsatz von Paxlovid. Er wies Vorwürfe zurück, für diese Medikamente Reklame zu machen. „Wir können dankbar sein, dass wir erstmalig Medikamente haben, die bei den älteren Menschen und den Menschen, die Risikofaktoren haben, die Sterblichkeit um 80 bis 90 Prozent senken.“ Er sieht keinen Platz für „pauschale und billige Vorwürfe gegen die pharmazeutische Industrie“.

Für Apotheken hat das Gesetzes­paket noch andere bedeutsame Regelungen: So sollen die erleichterten Arzneimittelabgaberegeln, die im Frühjahr 2020 mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungs­verordnung eingeführt wurden, noch bis Karfreitag 2023 gelten. Die Coronavirus-Impfverordnung und die Testverordnung werden bis Jahresende 2022 verlängert.

Ferner sind Apotheker noch bis 30. April 2023 berechtigt, gegen COVID-19 zu impfen – bislang sollte schon Ende 2022 Schluss sein. Eine weitere Klarstellung: Die Schulungen für Apotheker zu Grippe- und COVID-19-Impfungen werden nun wechselseitig anerkannt.

Am 16. September ist der Bundesrat am Zug. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. |

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