Gesundheitspolitik

Länder üben Kritik

Gesundheitsausschuss gegen erhöhten Kassenabschlag

ks | In den Ländern regt sich heftiger Widerstand gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – auch gegen den erhöhten Kassenabschlag. Brandenburg hat im Gesundheitsausschuss des Bundesrats den Antrag eingebracht, die entsprechende Regelung zu streichen. Allzu viel Hoffnung machen sollten sich die Apotheken deshalb aber nicht.

Vergangene Woche befassten sich der federführende Gesundheits­ausschuss des Bundesrats sowie die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Finanzen mit dem GKV-Spargesetz. Dort bereitete man Empfehlungen für eine Stellungnahme vor, die der Bundesrat bei seiner nächsten Sitzung am 16. September beschließen wird.

Einer der AZ vorliegenden Abstimmungshilfe ist zu entnehmen, dass Brandenburg beantragt hat, die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro in den Jahren 2023 und 2024 zu streichen. Der Plan laufe „den sonstigen Bestrebungen der Bundesregierung zur Stärkung der Apotheken vor Ort diametral entgegen“, heißt es in dem Antrag. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung sei der Wert der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken deutlich geworden. Der Antrag konstatiert: „Die Vor-Ort-Apotheken sind ein besonders wichtiger und zu schützender Zweig des deutschen Gesundheitssystems“. Eingegangen wird zudem auf die sinkenden Apothekenzahlen. Hauptursache seien Nachwuchsprobleme und Unsicherheiten in der Finanzierbarkeit. Die Steigerungen bei Preisen, Personalkosten etc. hätten die Apotheken „in den letzten Jahren durch eine Effizienzsteigerung (…) kosten­neutral für das GKV-System ohne entsprechenden Vergütungsausgleich abgefedert“. Weitere Einschränkungen führten zwangsläufig gerade für kleinere Apotheken zu Unrentabilität.

Selbst wenn der Gesundheitsausschuss insgesamt hinter dem Antrag steht, ist zu beachten, dass mit dieser Empfehlung noch keine Entscheidung getroffen ist: In den Ausschüssen werden die Stimmen der Länder anders gezählt als bei einer Abstimmung im Plenum, wo die Länder je nach Größe mehr oder weniger Stimmen haben. Darüber hinaus sind die Vorstöße der Fachpolitiker der Länder noch nicht immer mit den Koalitionspartnern abgestimmt. Wie also das Plenum über die Ausschussempfehlungen entscheidet, ist noch offen. Zudem: Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. |

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