Gesundheitspolitik

Gesundheit gibt es zukünftig am Kiosk

Lauterbach plant 1000 niedrigschwellige Anlaufstellen für sozial Benachteiligte

cha | In sozial benachteiligten Regionen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach neue Beratungsangebote für Patienten schaffen. Nach dem Vorbild eines Hamburger Gesundheitskiosks sollen bundesweit 1000 derartige niedrigschwellige Anlaufstellen entstehen. Nun liegen die Eckpunkte des geplanten Gesetzes vor.

Hauptaufgabe dieser Gesundheitskioske ist es, den Zugang zur Versorgung der Patienten mit besonderem Unterstützungsbedarf zu verbessern und die Versorgung zu koordinieren, heißt es in der Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums. „Auch unter wirtschaftlichem Druck muss es uns gelingen, in einer alternden Gesellschaft das Solidarsystem zusammenzuhalten. Deshalb darf in Deutschland weder der Geldbeutel noch der Wohnort über die Behandlung von Patientinnen und Patienten entscheiden“, so Lauterbach wörtlich. Gesundheitskioske könnten dabei einen entscheidenden Unterschied machen. „Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden und unbürokratisch Hilfe zu erhalten. Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen.“

Als Grundlage für die Gesetzes­initiative werden u. a. folgende Eckpunkte genannt:

  • Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratung an.
  • Die Krankenkassen fördern zusammen mit den Kommunen mithilfe der Gesundheitskioske insbesondere die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungs­bedarf und bieten diesen im Bedarfsfall individuelle Beratung zur Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils.
  • Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme, außerdem – veranlasst von Ärzten – die Durchführung einfacher medi­zinischer Routineaufgaben wie z. B. Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandswechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen.

Das Personal der Gesundheits­kioske soll zunächst aus examinierten Pflegefachkräften bestehen, per­spektivisch sollen Pflegefachkräfte mit Heilkundekompetenz (im Sinne von community health nursing – CHN) eingesetzt werden.

GKV soll 80 Prozent der Kosten tragen

Ziel ist es, pro 80.000 Einwohner einen Kiosk zu errichten, also bundesweit insgesamt 1000 Kioske, heißt es weiter in der Pressemeldung. Das Initiativrecht zur Errichtung eines Kiosks soll bei den Kommunen liegen. Diese sollen zur Finanzierung 20 Prozent der Gesamtkosten beitragen, die gesetzliche Krankenversicherung 74,5 Prozent und die private Krankenversicherung 5,5 Prozent.

Da ist es wenig erstaunlich, dass diese Finanzierungspläne auf Widerspruch stoßen. So äußert Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, dass die AOK-Gemeinschaft die Gesundheitskioske zwar unterstütze, aber angesichts der prekären GKV-Finanzlage die öffentliche Hand mindestens die Hälfte der benötigten Mittel aufbringen müsse. Außerdem kritisiert Reimann, dass der niedrigschwellige Zugang gefährdet werde, wenn der Gesundheitskiosk primär als Verlängerung der Arztpraxis angesehen und auf deren Veranlassung tätig werde. |

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