Gesundheitspolitik

Das Paxlovid-Dispensierrecht rückt näher

Wie steht es um das Hausarztkonzept und was hat es mit der Beratungshotline auf sich?

ks | Den Apotheken steht dieses Jahr noch einiges bevor. Unter anderem das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte. Wird es auch eine Verlängerung der SARS-CoV-2-Arzneimittelver­sorgungsverordnung mit sich bringen?

Seit geraumer Zeit wirbt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für den vermehrten Einsatz von antiviralen Arzneimitteln, speziell Paxlovid, zur Behandlung von COVID-19-Patienten. Er hat reichlich von den Mitteln beschafft, mehr als eine Million Dosen Paxlovid sollen es sein. Derzeit (KW 30) sind laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) etwa 420.000 Therapieeinheiten beim Großhandel verfügbar. Weitere Lieferungen würden im dritten und vierten Quartal 2022 erwartet. Von Lagevrio, das jedoch nicht zugelassen ist, hat das BMG 80.640 Therapieeinheiten beschafft. Davon waren nach Angaben des Ministeriums in der KW 30 noch etwa 54.000 Therapieeinheiten beim Großhandel vorrätig.

© Kai Felmy

Nun sollen Paxlovid-Verordnungen also Anschub bekommen – durch ein hausärztliches Dispensierrecht. Der Entwurf für die 4. Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung enthält daher Vergütungsregelungen für die Abgabe dieser vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimittel durch Hausärzte. Auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen können demnach Paxlovid bevorraten und an Patienten abgeben, wenn es ärztlich verordnet wurde.

Allerdings sieht die Verordnung bisher nur eine Vergütung der Apotheken, des Großhandels und künftig auch der Ärzte bis Ende September vor – wobei der Änderungsentwurf in diesem Punkt nicht ganz klar ist. Hier wird man abwarten müssen, was am Ende in der veröffentlichten Fassung steht. Die ganze Verordnung soll jedoch weiterhin am 25. November außer Kraft treten. Passt das zu den Herbst- und Winter-Plänen der Regierung? Eine BMG-Sprecherin erklärt auf Nachfrage: „Aus haushalterischen Gründen verbleibt es zunächst bei den bestehenden Befristungen der SARS-CoV-2-AMVV“. Das BMG strebe aber eine Verlängerung der Regelungen über den 25. November 2022 hinaus an.

Und wie steht es um das Anfang Juli angekündigte Konzept, das Hausärzte bei der Anwendung von Paxlovid unterstützen soll? Noch immer heißt es beim Deutschen Hausärzteverband, dass dieses in Gesprächen mit der Politik erarbeitet werde.

Weiterhin kündigt die Bundes­regierung eine „Hotline“ zum Einsatz antiviraler Arzneimittel an. Das BMG verweist auf AZ-Nach­frage auf den STAKOB (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger). Dieser berate bei Bedarf Ärzte telefonisch zur Therapie von COVID-19. Zudem gebe es das Infektiologie-Beratungsnetzwerk von STAKOB und DGI (Deutsche Gesellschaft für Infektiologie). Unter www.rki.de/stakob-ibn finde man alle beratenden Kliniken mit direkter telefonischer Erreichbarkeit. |

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