Gesundheitspolitik

Hausärzte: Dispensieren „absolut sinnvoll“

Paxlovid direkt vom Arzt: Rechtsverordnung in Arbeit / BMG hat vor allem vulnerable Gruppen im Blick

ks | Das Bundesgesundheits­ministerium (BMG) feilt noch an seiner Rechtsverordnung, die es Ärzten ermöglichen soll, Paxlovid selbst an geeignete COVID-19-Patienten abzugeben. Dazu stimmt es sich mit dem Deutschen Hausärzteverband ab. Dieser hält das geplante Dispensierrecht für „absolut sinnvoll“.

Im Laufe der Pandemie hat das BMG eine Reihe von Arzneimitteln zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 beschafft. Die Medikamente sollen vor allem in vul­nerablen Gruppen dazu beitragen, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Damit sie bestmöglich wirken, muss die Behandlung allerdings unverzüglich begonnen werden. Das bedeutet: möglichst schnell nach einem positiven Test, nachdem erste Symptome aufgetreten sind.

Das bekannteste, wenn auch nicht einzige dieser Arzneimittel ist Paxlovid. Es liegt in großen Mengen bereit und wird doch nur selten verordnet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat dies bereits mehrfach beklagt und erklärt, er arbeite mit Hausärzten an einem System, das dem Arzneimittel zu einem regelmäßigeren Einsatz verhelfen soll als bisher.

© Kai Felmy

Bestimmte Ärzte, begrenzte Mengen

Als es nun vor einer Woche hieß, dass Ärzte künftig selbst dispensieren und dafür auch vergütet werden sollen (siehe DAZ 2022, Nr. 29, S. 9), wollte die AZ im BMG genaueres erfahren. Doch dort gab man sich vergangene Woche noch vage. Ein Sprecher erklärte: „Neben der Abgabe durch Apotheken bei Vorliegen einer Verordnung (bei Bedarf auch per Botendienst) wird derzeit geprüft, ob künftig auch bestimmte Ärztinnen und Ärzte das Arzneimittel Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 in begrenzter Menge bevorraten und direkt abgeben können, zum Beispiel auch bei Haus- und Pflegeheimbesuchen. Damit könnte ein schneller Einsatz dieser Arzneimittel ermöglicht werden. Spezifische Regelungen zur Umsetzung werden derzeit erarbeitet.“

Auch ein Sprecher des Deutschen Hausärzteverbands erklärte lediglich: „Die konkrete Ausgestaltung ist aktuell noch Gegenstand der Gespräche. Zu den Details können wir derzeit keine weiteren Auskünfte geben.“ Grundsätzlich hält der Verband ein Dispensierrecht für Hausärzte bei Paxlovid und vergleichbaren Medikamenten aber für „absolut sinnvoll“. Denn hier sei es besonders wichtig, dass das Medikament sehr frühzeitig während der Erkrankung eingenommen wird, betonte der Sprecher. „Im Gespräch mit ihren Patientinnen und Patienten können die Hausärztinnen und Hausärzte individuell beraten und die Verschreibung gemeinsam abwägen“, so der Sprecher weiter. „Profitieren werden die Patientinnen und Patienten, für die eine Behandlung mit Paxlovid infrage kommt.“ |

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