Gesundheitspolitik

Update für das Perspektivpapier 2030

ABDA-Mitgliederversammlung verabschiedet neue Version 2.0

cha | Seitdem das Perspektivpapier 2030 im September 2014 vom Deutschen Apothekertag in München mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, ist viel geschehen. Die Digitalisierung ist kräftig vorangeschritten, der Klimaschutz hat erheblich an Bedeutung zugelegt. Für die Apotheker ein einschneidendes Ereignis war zudem das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016, durch das die EU-Versender gestärkt wurden. Und nicht zu vergessen: Seit nunmehr rund zwei Jahren hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem. Das alles ist eingeflossen in das Update des Perspektivpapiers mit dem Titel „Apotheke 2030 – Per­spektiven zur pharmazeutischen Versorgung in Deutschland (2.0)“, das am vergangenen Donnerstag von einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung verabschiedet wurde. Schwerpunkte sind nach wie vor Leistungen der Apotheke wie z. B. das Medikationsmanagement, aber nun spielt auch das Thema Digitalisierung eine wichtige Rolle. Neu ist zudem die eindringliche Warnung vor der Trivialisierung von Arzneimitteln.

Darauf, dass die Digitalisierung den Apothekenalltag zunehmend prägen wird, geht bereits die Präambel des neuen Perspektiv­papiers ein. Dort steht, dass der Kern der Arbeit in den Apotheken „mehr denn je die individuelle und persönliche Betreuung der Patientinnen und Patienten unter sinnvoller Nutzung der wachsenden Möglichkeit einer sich digitalisierenden Welt“ sei. Ausgeführt wird dies beim Unterpunkt „Stabile Versorgung – Nah am Menschen“. „Das rote Apotheken-A steht für einen universellen Qualitätsanspruch, der für analoge wie digi­tale Prozesse gleichermaßen gilt“, heißt es. „Ob vor Ort oder im Rahmen telepharmazeutischer Angebote, in einer digitalen Welt steht die Apotheke allen dort, wo sie sie brauchen, und so, wie sie sie brauchen, zur Verfügung.“ Die Digitalisierung biete die Chance,

  • Menschen noch individueller entlang ihrer Bedürfnisse und Service-Ansprüche zu versorgen und zu beraten,
  • wissenschaftliche Informationen im Sinne der Translation noch umfassender und schneller durch die Apotheken zu nutzen und
  • durch die Nutzung von Gesundheitsdaten zur Verbesserung der Therapien und der Versorgung beizutragen.

Als Ziel wird formuliert: „Analog wie digital sind die Apotheken leicht und verlässlich erreichbar und damit zentrale Anlaufstelle für ihre Patientinnen und Patienten.“

Management der heilberuf­lichen Zusammenarbeit

Der außerordentliche Beitrag zur Bewältigung der Pandemie hat das Selbstbewusstsein der Apotheken gestärkt. Das wird beim Unterpunkt „Heilberufliche Zusammenarbeit“ deutlich durch das Angebot der Apotheken, mehr Verantwortung zu übernehmen: „Als Drehkreuz werden sie auf lokaler Ebene verstärkt Management­aufgaben zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wahrnehmen und die verlässliche Arzneimittelversorgung der Menschen sicherstellen.“

Die Bereitschaft zur Ausweitung des Aufgabenfelds zeigt sich auch darin, dass der Unterpunkt „Nutzen für die Gesellschaft – Leistungen und Angebote“ gegenüber der alten Version deutlich ausgebaut wurde. Mit klarem Bezug zur Corona-Pandemie wird hier betont: „Das dezentrale, in freiberuflicher Unternehmerschaft organisierte Arzneimittelversorgungssystem ist in hohem Maße krisenresilient und in der Lage, neue Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung in kürzester Zeit zu übernehmen und entlang des wechselnden Bedarfs der Bevölkerung zu skalieren.“ Thema ist dabei auch der pharmazeutische Nachwuchs: Um den für die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung notwendigen Nachwuchs zu gewinnen, solle die Attraktivität der pharmazeutischen Berufsbilder in Zusammenarbeit mit Politik und Gesellschaft weiter gesteigert werden. Essenzielle Elemente dabei seien Planungssicherheit sowie wirtschaftliche und fachliche Perspektiven für die Apotheker.

Entscheidungsfreiheiten bei Lieferengpässen

Die Erfahrungen (nicht nur) aus der Pandemie spiegeln sich auch im Unterpunkt „Arzneimittel­versorgungssicherheit“ wider. Dort wird gefordert, dass „Lieferengpässen, die seit Jahren die Kontinuität und den Erfolg von Arzneimitteltherapien gefährden“, aktiv entgegengetreten werden müsse. „Deshalb brauchen die Apotheken die größtmöglichen Entscheidungsfreiheiten, um die Bevölkerung versorgen zu können“, heißt es weiter.

Der Trivialisierung entgegenwirken

Offenbar als Reaktion auf die zunehmende Marktmacht der Versender greift die neue Version des Perspektivpapiers das Thema „Der Trivialisierung von Arzneimitteln entgegenwirken“ auf. Dabei wird davor gewarnt, Medikamente wie beliebige Konsum­güter zu betrachten, da ansonsten ihre Trivialisierung drohe: „Die Einnahme wird verharmlost, Fehl- und Mehrgebrauch sind die Folge.“ Der Trivialisierung müsse man konsequent entgegenwirken mit „Verbraucherschutznormen, die unter anderem in der Verschreibungspflicht sowie der Apothekenpflicht in Verbindung mit der freien Apothekenwahl ihren Ausdruck finden“. Diese müssten erhalten und bei Bedarf geschärft werden, heißt es weiter. Damit dürfte insbesondere auf die Aufweichung der Verschreibungspflicht durch Internetportale, die eine Verordnung von Rx-Arzneimitteln auf Basis eines Fragebogens ermöglichen, angespielt werden. Zudem müssten Anreize für Fehl- und Mehrgebrauch vermieden werden, genannt werden unangemessene Werbung und Preisdumping im OTC-Bereich. „Diese Prinzipien sind auch bei Entscheidungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. Auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung rechtfertigt der Verbraucherschutz partielle Einschränkungen von Grundfreiheiten des Binnenmarktes“, wird abschließend betont. |

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