Gesundheitspolitik

Fehlalarmen vorbeugen

Securpharm: Neuer Scannertest in der Warenwirtschaft

ks | Seit fast drei Jahren gibt es das Fälschungsschutzsystem Securpharm. Doch nach wie vor steckt hinter einem Alarm beim Ausbuchen eines Arzneimittels meist keine Fälschung. Viel häufiger sind es Fehlalarme, weil der Scanner nicht richtig eingestellt ist. Securpharm und die Netzgesellschaft Deutscher Apotheken (NGDA) bieten Apotheken nun eine neue Version des Scannertests, der direkt in der Warenwirtschaft ausgeführt werden kann.

Ist der Scanner falsch eingestellt, kann er die Packungsdaten nicht korrekt auslesen und dem System wird ein falscher Code übermittelt. Ursachen sind meist vertauschte Zeichen aufgrund einer falschen Spracheinstellung, eine fehlerhafte Groß-/Kleinschreibung (analog zur Feststelltaste auf der Tastatur) oder eine Fehlinterpretation bei invers gedruckten Codes (weiße Pixel auf schwarzem Grund). Die NGDA bietet schon seit Längerem einen Test, mit dem Apotheken ihre Scanner prüfen können. Nun wird es aber noch einfacher: Der bekannte Test steht direkt in der Warenwirtschaft als digitaler Testcode zur Verfügung.

Für den Test ist der Code in der Warenwirtschaft zu scannen, indem eine Verifikation durch­geführt wird (keine Ausbuchung!). Das System gibt dann eine Rückmeldung. Idealerweise wird die Packung im System gefunden und der Packungsstatus angezeigt – dann ist der Scanner korrekt eingestellt (SP-201). Dabei ist zu beachten, dass die Testpackung ausgebucht hinterlegt wurde. Der Packungsstatus zeigt also an: „Ausgebucht (inaktiv)“.

Möglich sind aber auch die Meldungen SP-102 oder SP-212: Kommt es beim Scannen zu einem Alarm verbunden mit der Rückmeldung, dass die Seriennummer oder die Chargenbezeichnung nicht bekannt ist, bedeutet dies, dass der Scanner falsch konfiguriert ist.

Stellt das Apothekenteam beim Scannertest Probleme mit der Scannerkonfiguration fest, können diese entweder selbstständig oder mithilfe von Apothekensoftware- oder Scannerherstellern behoben werden. Jeder einzelne für die Arzneimittelerfassung genutzte Scanner ist im Test zu prüfen – am HV wie im Backoffice.

Den Scannertest finden Sie, wenn Sie auf DAZ.online den Webcode S4DL5 in die Suche eingeben. |

Das könnte Sie auch interessieren

Securpharm-Fehlalarme vermeiden

Scannertest jetzt in Warenwirtschaft integriert

Bundesapothekerkammer aktualisiert Anweisungen zu zwei Alarmmeldungen

Neues in der Securpharm-Arbeitshilfe

Arbeitshilfe aktualisiert

Neue Hinweise zu Securpharm-Alarmen

ABDA veröffentlicht neue Handlungsempfehlungen und Optionen

Wie sich Securpharm-Fehlalarme vermeiden lassen

Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)

Fragen und Antworten zu Securpharm 

Was Apotheker zum Start wissen müssen (teil 2)

Fragen und Antworten zu Securpharm

Ein Jahr Securpharm

Noch immer zu viele Fehlalarme

Vorbereitung auf den Fälschungsschutz

Securpharm – Was ist ab dem 9. Februar anders?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.