Gesundheitspolitik

Abrechnung in Gefahr?

KBV sieht KVen bei Abrechnung überfordert

ks | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagiert besonders verärgert auf die neue Testverordnung (TestV) – sie droht sogar, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sich nicht mehr in der Lage sehen, die Abrechnungen zu prüfen und Auszahlungen vorzunehmen.

Auch aus der Apothekerschaft gab es scharfe Kritik an den neuen Regeln, die mehr Bürokratie für weniger Geld mit sich bringen. Doch die KBV setzt noch einen oben drauf. Ihre Vorstände, Andreas Gassen und Stephan Hofmeister, haben einen Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben. Darin machen sie deutlich, dass die sehr kleinteiligen Anspruchsvoraussetzungen völlig an der Realität des Testgeschehens vorbeigingen und im Nachhinein nicht von den KVen überprüfbar seien. Sie ziehen daher folgenden Schluss: „Nach sehr sorgfältiger Prüfung der neuen TestV müssen wir Ihnen vor dem Hintergrund der schon jetzt bestehenden, eklatanten Betrugsproblematik mitteilen, dass die Kassenärzt­lichen Vereinigungen Bürgertestungen zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können.“ Genau diese Aufgabe weist die Testverordnung den KVen jedoch zu.

Es habe sich schon in der Vergangenheit gezeigt, dass die Abrechnungsprüfung der KVen Betrugsfälle nicht verhindern könne, heißt es weiter. Nach der neuen Verordnung müssten nun zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden, um Anspruch auf einen Bürgertest zu haben und diesen rechtskonform zu erbringen. „Die Prüfung all dieser neuen Vorgaben ist den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich“, scheiben die KBV-Vorstände. Aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit könne man nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen würden. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklärten und tatsächlich alle Nachweise und Selbsterklärungen prüften.

Im Ergebnis könnten die KVen nicht verantworten, „sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“. Kurzum: Die KVen sähen sich außerstande, ab dem 30. Juni 2022 erbrachte Bürgertestungen abzurechnen und die Vergütung auszuzahlen.

Welche praktischen Folgen die Drohung hat, muss sich nun zeigen. |

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