Gesundheitspolitik

AfD weiter ohne Vorsitz

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

ks | Die AfD-Bundestagsfraktion wollte in drei Bundestagsausschüssen den Vorsitz übernehmen – auch in dem für Gesundheit. Doch ihre Kandidaten fielen bei den Wahlen durch. Nun ist die Fraktion mit ihrem beim Bundes­verfassungsgericht gestellten Eilantrag, ihr die Vorsitze einstweilen zuzugestehen, gescheitert.

Ende 2021 fanden die konstituierenden Sitzungen der Bundestagsausschüsse statt. Die AfD benannte je einen Kandidaten für die Ausschüsse für Inneres, Gesundheit und Entwicklungszusammenarbeit. Entgegen dem üblichen Verfahren hatte man beschlossen, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden. Keiner der Kandidaten konnte die erforderliche Stimmenmehrheit erreichen. Ein zweiter Anlauf endete mit dem gleichen Ergebnis, die Aus­schüsse werden nun von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Die AfD sieht sich u. a. in ihren parlamentarischen Mitwirkungsrechten beschnitten und hat daher ein Organstreitverfahren eingeleitet. Zugleich beantragte sie eine einstweilige Anordnung, die von ihr benannten Kandidaten vor­läufig als Ausschussvorsitzende ein­zusetzen – bis in der Haupt­sache entschieden ist. Doch diesen Antrag wies Karlsruhe nun ab. Auch wenn die Richter das Hauptsacheverfahren für nicht von vornherein aussichtslos halten, kamen sie bei ihrer Folgenabwägung zu dieser Entscheidung. |

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