Gesundheitspolitik

„Spätes Geschenk“

AOK-Chefin Reimann kritisiert Dienstleistungshonorare

ks | Deutliche Kritik kommt vom AOK-Bundesverband nicht nur bzgl. der Höhe der Honorare für die pharmazeutischen Dienst­leistungen, sondern generell an deren Einführung per Gesetz.
Foto: imago images/Henning Scheffen

AOK-Chefin Reimann Ärzte sind keineswegs unterfinanziert

In einer Pressemeldung erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann, dass man zwar offen für pharmazeutische Dienstleistungen sei, „sofern sie regional, dezentral und freiwillig vereinbart werden“. Aber: „Dass sie nun per Gesetz als Pflicht­programm durchgesetzt werden, ist ein spätes Geschenk des ehemaligen Bundesgesundheitsministers an die Apothekerinnen und Apotheker.“ Reimann ist überzeugt: Die Entscheidung der Schiedsstelle wird nicht zu einer qualitativ besseren Versorgung der Versicherten führen. „Die Honorare, zum Beispiel für eine simple Leistung wie die Blutdruckmessung, sind zudem viel zu hoch angesetzt. Das steht in keinem Verhältnis zu den Vergütungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die entsprechenden Leistungen“, so Reimann.

Sie macht aber auch deutlich: „Mit ihrer Schlussfolgerung, die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seien unter­finanziert, liegen die Ärzteverbände allerdings komplett falsch. Die GKV finanziert die ambulante Versorgung sehr gut und auskömmlich.“ Sie verweist darauf, dass die Ausgaben für die ambulante vertragsärztliche Versorgung allein von 2019 auf 2020 um gut 5,1 Prozent gestiegen seien – von 40,7 auf 42,7 Milliarden Euro. „Angesichts der dramatischen Finanzlage der GKV gibt es aktuell keinen Spielraum für finanzielle Wohltaten, weder in Richtung der Apotheken noch in Richtung der Arztpraxen“.

Wohl nicht zuletzt mit Blick auf das erwartete Spargesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium betont Reimann, dass wegen der täglich wachsenden Defizite der Kassen ein Mix von Maßnahmen nötig sei – „nicht nur im Arzneimittelbereich, sondern auch in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“. |

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