Wirtschaft

9-Euro-Ticket: steuerliche Behandlung

cha | Das 9-Euro-Ticket ersetzt bei vielen Arbeitnehmern im Juni, Juli und August die normale Monatskarte für den öffentlichen Personennahverkehr. Für Arbeit­geber, die ihre Mitarbeiter mit steuer­freien Zuschüssen für die Fahrten zum Arbeitsplatz unterstützen, stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Grundsätzlich sind Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschul­deten Arbeitslohn für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Höhe der Aufwendungen beschränkt. „Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es für die Anwendung des § 3 Nummer 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung)“, stellt das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben klar. Übersteigen die Zuschüsse jedoch die Aufwendungen, so ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, heißt es weiter. |

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