Gesundheitspolitik

E-Rezept: Ab September wird es ernst

Gematik-Gesellschafter wollen Zeitplan Ende Mai beschließen / „Referenzvalidator“ soll vor Retaxationen schützen

ks | Die Gematik-Gesellschafter werden voraussichtlich Ende Mai einen Beschluss zum wei­teren Zeitplan des E-Rezeptes fassen. Vorgesehen ist, dass alle Apotheken zum 1. September für das E-Rezept bereit sein müssen. Ärzte und Zahnärzte sollen nach und nach folgen – und zwar regional gestaffelt. Bereits beschlossen ist dagegen, dass ein sogenannter Referenzvalidator eingeführt wird, der Apotheken vor Retaxationen schützen soll.

Eigentlich wollte die Gesellschafterversammlung der Gematik in der vergangenen Woche einen Zeitplan für das E-Rezept festlegen. Geschehen ist das nicht. Allerdings berichteten Apothekerverbände und -kammern, dass es bei der Gesellschafterversammlung am 9. Mai eine Beschlussvorlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegeben habe. Abgestimmt werden soll aber erst Ende Mai bei einer Sondergesellschafterversammlung. Es ist davon auszugehen, dass der Beschluss dann durchgehen wird – schließlich ist das BMG mit 51 Prozent Mehrheitsgesellschafter der Gematik. Darauf weist in einem im ABDA-Newsroom veröffentlichten Interview auch Anke Rüdinger, Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und Leiterin des Digital Hub der ABDA, hin.

Foto: ABDA

Anke Rüdinger: „Sprechen Sie jetzt ihr Softwarehaus an!“

Ärzte in Bayern und Schleswig-Holstein starten

Konkret sieht die Beschlussvorlage vor, dass das E-Rezept zum 1. September für alle Apotheken verbindlich eingeführt wird. Für Ärzte und Zahnärzte gilt dieser Stichtag nur in Schleswig-Holstein und Bayern. Ab dem 1. Dezember 2022 soll es dann für die Praxen in sechs weiteren Bundesländern ernst werden. Welche das sind, soll in der kommenden Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden. Ab dem 1. Februar 2023 sollen dann Ärzte und Zahnärzte in allen restlichen Bundesländern folgen.

Was heißt das nun für Apotheken? Die nötigen Institutionskarten, Heilberufsausweise, Konnektoren, Scanner und Kartenlesegeräte haben sie bereits. Laut Rüdinger sind auch die allermeisten Apotheken auf „Mein Apothekenportal“ gelistet, damit ihre Daten in die E-Rezept-App der Gematik trans­feriert werden können. Die Frage wird für einige allerdings noch sein, wie weit ihr Softwarehaus mit der Installation und Freischaltung des E-Rezept-Moduls ist. Zudem sollten Schulungen der Softwarehäuser genutzt werden. Rüdingers Rat an alle Apotheken: „Sprechen Sie jetzt Ihr Softwarehaus an, dann sind wir spätestens bis 1. September alle bereit!“

Prüfsoftware soll ab November einsatzbereit sein

Verbindlich beschlossen hat die Gematik-Gesellschafterversammlung zur Freude des DAV bereits die Einführung eines Referenzvalidators. Dabei handelt es sich laut Rüdinger um eine „Prüfsoftware, die letztlich das Risiko von Retaxationen bei E-Rezepten für die Apotheken erheblich senken wird“. Sie stelle sicher, dass nur technisch korrekte und zur Arzneimittelverschreibungsverordnung passende E-Rezepte in den Fachdienst der Telematikinfrastruktur eingestellt und dort weiterverarbeitet werden. Allerdings: Voraussichtlich wird der Referenzvalidator erst im November 2022 starten. Der DAV habe daher das BMG gebeten sicherzustellen, dass auch bis dahin keine Retaxationen von den Krankenkassen aus technischen Gründen erfolgen dürfen. |

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