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Sofort-Zahlung gegen Aussonderungsrechte

AvP-Insolvenzverwalter bietet Vergleich an

eda | Im Insolvenzverfahren beim Apothekenabrechner AvP bietet der Insolvenzverwalter den Gläubigern einen Vergleich an: Die Apotheken sollen von ihren angemeldeten Aussonderungsrechten absehen und dafür eine Sofort-Zahlung in Höhe von rund 10 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Rechtsanwalt Morton Douglas rät von diesem Deal ab.

Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos hat im laufenden Insolvenzverfahren des Apothekenabrechners AvP eine vergleichsweise Lösung ins Spiel gebracht. Damit könnten die betroffenen Apotheken schneller an einen Teil ihrer Forderungen gelangen, ohne auf den Ausgang eines entsprechenden Gerichtsverfahrens warten zu müssen. Die Gläubiger müssten auf ihre Aussonderungsrechte verzichten und würden im Gegenzug eine Sofort-Zahlung erhalten. Diese Information geht aus einem anwalt­lichen Schreiben hervor, das der Redaktion vorliegt. Konkret soll es in einem Vergleichsentwurf um 10 Prozent der Forderungen als Sofort-Zahlung gehen. Apothekenanwälte, wie Morton Douglas, sehen das Angebot jedoch äußerst kritisch und raten dringend davon ab.

Denn ob seine Mandanten ihre Aussonderungsrechte am Ende tatsächlich durchsetzen können, müsste ein gerichtliches Verfahren feststellen. Dafür ist es zwingend notwendig, dass die Gläubiger weiterhin auf ihre Rechte bestehen. Sollten sie sich im laufenden Insolvenzverfahren auf einen Vergleich einlassen, würden sie auf diese Rechte endgültig verzichten.

Nun mag es Fälle geben, in denen man als Gläubiger diesen Ausgang in Kauf nimmt – zum Beispiel, weil man aktuell auf kurzfristige Liquidität angewiesen ist. Douglas geht jedoch davon aus, dass die in Aussicht stehenden Beträge derart niedrig sein werden, dass diese das Risiko nicht aufwiegen würden. Entsprechende Quotensimulationen hätten sogar in Aussicht gestellte Beträge von unter 10 Prozent ergeben. Außerdem sei die Höhe des weiteren Teils der Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt. |

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