Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Kasse zahlt keine Botendienstpauschale im Akutfall

Was beim Botendienst in Coronazeiten zu beachten ist

Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-­Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) am 22. April 2020 erhalten Apotheken unter bestimmten Bedingungen einen Zuschlag für Botendienste. Nun kommt es zu ersten Retaxationen in dieser Sache: Im folgenden Fall war die Krankenkasse der Ansicht, dass sich die Abrechnung der Botendienstpauschale und die gleichzeitig geltend gemachte Akutversorgung widersprechen.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der DAZ zugänglich.

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber DAZ-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt für unsere Online-Inhalte: Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer bereits beantwortete Fragebögen einsehen, sich einen Überblick über Ihre bereits bei uns erworbenen Zertifikate verschaffen und diese bei Bedarf erneut ausdrucken.

Jetzt registrieren

Noch kein DAZ-Abonnent?

Ihre Vorteile

  • Online-Zugriff auf alle Artikel
  • 8 Ausgaben der DAZ
  • 4 Ausgaben der PTAheute
  • LorryBag als Willkommensgeschenk

Nur innerhalb Deutschlands.