DAZ aktuell

Hash-Codes erhalten Übergangsfrist

Abrechnung von Rezepturen ab dem 1. Januar 2022

jb/ral | Hash-Codes und der sogenannte Z-Datensatz zur Abrechnung von Rezepturen sollten eigentlich mit Stichtag 1. Januar 2022 verpflichtend werden. Für Cannabis-Rezepturen gilt dies bereits seit Mitte des Jahres – und die bisherigen Erfahrungen waren alles andere als gut. Daher ruderte man jetzt zurück und hat eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 eingeräumt. Bis dahin können Rezepturen noch nach den bislang geltenden Regeln abgerechnet werden, wenn die Bedruckung des Papierrezeptes mit Hash-Code und die Lieferung von Z-Daten technisch nicht möglich sind.

Seit Mitte des Jahres müssen unter anderem Cannabis-Rezepturen mit sogenannten Hash-Codes versehen und ein Z-Datensatz an die Kassen übermittelt werden. Diese erfahren darüber unter anderem Details zu den verwendeten Ausgangsstoffen. Die Einführung war jedoch mehr als holprig. Zunächst waren zu Beginn nicht alle Softwarehäuser in der Lage, die Anforderung umzusetzen. Wenig später erhielten die Apotheken bergeweise Rezepte zurück wegen fehlerhafter Codes. Dem 1. Januar, ab dem alle Rezepturen per Hash-Code taxiert werden müssen, sah man daher mit gemischten Gefühlen entgegen.

Die erfreuliche Nachricht: Apotheken müssen zumindest vorerst keine Retaxationen fürchten, sollte es anfangs technische Probleme geben. Darauf hat die ABDATA die Softwarehäuser in einem aktuellen Rundschreiben hingewiesen. Wenn die Bedruckung des Papierrezeptes mit Hash-Code und Lieferung von Z-Daten aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, könne die Taxierung und Abrechnung übergangsweise nach den bisher geltenden Regelungen vorgenommen werden, heißt es darin. Apotheken, in denen technisch alles rund läuft, sollen im neuen Jahr jedoch die Papierrezepte mit dem Hash-Code bedrucken und Z-Daten generieren.

Die Übergangsfrist gilt bis zum 30. Juni 2022. Ab dem 1. Juli 2022 wird es dann für alle ernst: Dann führt an Z-Daten und Hash-Code bei Papierrezepten kein Weg mehr vorbei. Dort wo die Daten­lieferungen bereits vertraglich und technisch geregelt sind, zum Beispiel für parenterale Zubereitungen und Cannabis-Abrechnungen, ändert sich hingegen nichts.

Technische Unterstützung

Ob Januar oder Juli – mit der Pflicht für Hash-Codes und Z-Werte wird die Taxierung der Rezepturen auf jeden Fall aufwendiger, weil zusätzliche Daten eingepflegt werden müssen. Technische Unterstützung bietet beispielsweise das Lennartz-Laborprogramm. Seit Kurzem kann es mit dem neuen Zusatzmodul „DATA-Modul“ fertige Z-Daten erstellen und an die Warenwirtschaft liefern. Mengen, Einheiten und Einkaufspreise von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln werden basierend auf dem jeweils aktuellen Artikelstamm schon bei der Ausgangsstoffprüfung übernommen. Verarbeitet werden Daten bisher von ADG A3000 und S3000, sowie Pharmatechnik IXOS und XT. Weitere Anbieter sollen folgen. Von der Warenwirtschaft wird dann der Hash-Code generiert und aufs Rezept gedruckt. |

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