DAZ aktuell

Jetzt hakt es bei der Gematik-Signatur

E-Rezept-Abrechnung bereitet Probleme

cm/ral | Der Datensatz jedes E-Rezepts enthält eine Signatur der Gematik. Und die erweist sich aktuell als großes Problem: Denn ihr technischer Standard ist offenbar veraltet. Krankenkassen könnten sich daher weigern, die elektronischen Verordnungen zu bezahlen. Das Bundesgesundheitsministerium soll nun eingreifen.

Bereits in wenigen Wochen, ab dem 1. Januar 2022, soll die Nutzung des E-Rezepts flächendeckend zur Pflicht werden. Dass es dazu tatsächlich kommt, ist allerdings äußerst fraglich, denn es hakt noch an vielen Stellen. Eine davon ist offenbar die Abrechnung. Anders als die Telematikinfrastruktur fällt sie nicht in das Hoheitsgebiet der Gematik und wurde daher auch nicht im Zuge von Testläufen geprüft. Das wird jetzt zum Bumerang. Nach Informationen der DAZ bereitet die Gematik-Signatur Probleme. Sie findet sich unter anderem in der E-Rezept-Quittung, die Apotheken­rechenzentren für die Abrechnung an die Kassen schicken. Der technische Standard, den die Gematik dafür nutzt, sei veraltet, heißt es, und nicht kompatibel mit der aktuellen Version, deren Nutzung eigentlich EU-weit vorgeschrieben ist. Das Problem soll den Angaben zufolge erst bei den Krankenkassen erkannt worden sein, da die Rechenzentren keine Konnektoren besitzen, mit deren Hilfe sie die Signaturen prüfen könnten.

Von Prozessbeteiligten wird zudem bemängelt, dass die Signaturen keinen qualifizierten Zeitstempel nutzen. So sei es etwa möglich, dass Betrüger mit einem gestohlenen HBA E-Rezepte ausstellen und diese zurückdatieren, sodass sie nicht als falsch erkannt werden. Zudem können für die Prüfung der Signaturen verschiedene Produkte zum Einsatz kommen, deren Funktionsweisen voneinander abweichen. So sei es möglich, dass ein E-Rezept-Datensatz alle Kontroll­instanzen passiert, von der Kasse aber letztlich als falsch eingestuft und abgelehnt wird.

Damit zumindest die Abrechnung vorerst möglich ist, soll nun das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aktiv werden: Es könnte per Verordnung bestimmen, dass die Kassen die E-Rezepte als valide anerkennen müssen, auch wenn die Signaturprüfung fehlschlägt. |

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