Retaxfall des Monats

Was bei BtM-Notfall-Verschreibung zu beachten ist

Kommunikation mit dem Arzt ist wichtig

Wird in der Apotheke ein Betäubungsmittel (BtM) auf einem Nicht-BtM-Rezeptformular vorgelegt, sollte jeder Apothekenmitarbeiter stutzig werden. Schließlich ist die Abgabe von Betäubungsmitteln an sehr enge Regelungen gebunden und bei falscher Umsetzung droht nicht „nur“ eine Retaxation, sondern man verstößt sogar gegen das BtM-Recht.

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