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Neue Impfverordnung mit Booster-Anreiz

Mehr Geld für impfende Ärzte / Impfzentren und mobile Teams dürfen wieder beim Land ordern

cm/ks | Seit dieser Woche Dienstag gilt eine geänderte Coronavirus-Impfverordnung. Neu ist unter anderem, dass Impfzentren, mobile Impfteams sowie der Öffentliche Gesundheitsdienst ihren COVID-19-Impfstoff nun auch wieder über die Länder bestellen können.

Neue Impfverordnung mit Booster-Anreiz

Erst Ende September hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die COVID-19-Impfstoffdistribution vollständig in die Hände der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels gelegt – jetzt dreht das Ministerium das Rad zurück: Am vergangenen Montag erschien eine entsprechende Änderungsverordnung im Bundesanzeiger. Eine wichtige Neuerung: Impfzentren, mobile Impfteams und der Öffentliche Gesundheitsdienst sowie von ihm beauftragte Dritte können die Vakzinen auch wieder von den Ländern beziehen.

Darüber hinaus räumt das BMG die Vorschrift zur Vergütung des pharmazeutischen Großhandels auf. Diese Vergütung wurde seit dem ersten Inkrafttreten der Verordnung immer wieder geändert, was stets auch in der Regelung dokumentiert blieb. Jetzt heißt es in § 8 Abs. 1 ImpfV nur noch, dass Großhändler für den ihnen im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfstoffabgabe an Apotheken entstehenden Aufwand je Durchstechflasche 7,45 Euro zzgl. Umsatzsteuer erhalten.

Beim Impfzubehör trägt das BMG offenbar dem Fakt Rechnung, dass bei Boosterimpfungen mit Spikevax® von Moderna nur die halbe Dosis zum Einsatz kommt verglichen mit den zwei Einzeldosen, die für eine vollständige erste Impfserie nötig sind. Statt 0,5 ml je Einzeldosis bei der Grundimmunisierung erhalten Impfwillige bei der Auffrischimpfung nur 0,25 ml als Einzeldosis – pro Vial Spikevax® macht das also 20 statt 10 Einzeldosen. Entsprechend mehr Impfzubehör benötigen die Praxen. Für den Großhandel soll es nun die doppelte Vergütung bei Abgabe von Spikevax® geben: 2,80 Euro netto je Vial statt 1,40 Euro wie bei allen anderen COVID-19-Impfstoffen.

Zudem sollen höhere finanzielle Anreize für die Praxen die Impfungen stärker in Schwung bringen. Ärzte erhalten statt der bisherigen 20 Euro jetzt 28 Euro je Impfung – am Wochenende kommt ein Zuschlag von 8 Euro hinzu.

Auch der Geltungszeitraum der Impfverordnung wird bis 30. April 2022 verlängert. Damit ist auch die Finanzierung der erhofften Beschleunigung bei den Auffrischimpfungen geregelt: Der Bund bezahlt die Impfzentren der Länder nun bis mindestens Ende April 2022 zur Hälfte mit. Bisher war dies bis Ende Dezember angedacht. |

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