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Der dritte Weg für das E-Rezept

Die Gesundheitskarte als neue Option und zugleich Skepsis zum Zeitplan

tmb | Im künftigen Apothekenalltag mit dem E-Rezept wird möglicherweise ein Übertragungsweg dominieren, der zunächst nicht vorgesehen war: über die elektronische Gesundheitskarte. Sören Friedrich, ABDA-Abteilungsleiter für IT und Telematik, sieht darin den besten Weg für die Vor-Ort-Apotheken und ein smartes Konzept für die Patienten. Allerdings gebe es gute Gründe, weshalb ab dem 1. Januar noch nicht viele E-Rezepte zu erwarten sind.

Bisher gibt es zwei Wege, um den Zugangscode für das E-Rezept zu übermitteln. Er kann mit einem Smartphone übertragen werden, wenn das Gerät und die elektronische Gesundheitskarte des Patienten für die NFC-Technik ausgerüstet sind. Anderenfalls kann der Zugangscode ausgedruckt und in der Apotheke vorgelegt werden. Über die Missbrauchsgefahr beim Foto­grafieren eines solchen Codes wird heftig diskutiert.

Kartennutzung ohne PIN möglich

Doch Friedrich hat bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 10. November in Rostock einen neuen dritten Weg vorgestellt: über die elektronische Gesundheitskarte. Dabei lädt der Arzt den Zugangscode auf die elektronische Gesundheitskarte des Patienten. Dieser steckt die Karte später in das Terminal in der Apotheke und benötigt dafür keine PIN. Dann kann die Apotheke alle für diesen Patienten hinterlegten E-Rezepte aus der Telematikinfrastruktur auslesen. Friedrich äußerte sich sehr optimistisch für diese Variante: „Das ist der beste Weg für die Vor-Ort-Apotheken.“ Er erwarte, dass dies „der Renner“ wird, weil es auch für die Patienten der „smarteste“ Weg sei. Die Spezifikation für diesen Weg solle bis zum 1. Dezember vorgelegt werden. Wann er umgesetzt werden könne, ließ Friedrich offen.

Wenige Rezepte in der Fokusregion

Doch es ist ohnehin noch unklar, ab wann das E-Rezept den Alltag in den Apotheken bestimmen wird. Über die Arbeit in der Fokusregion Berlin-Brandenburg berichtete Friedrich, dort sei bisher nur eine kleine dreistellige Zahl von E-Rezepten abgerechnet worden, von denen viele fingiert gewesen seien. Dabei seien viele Fehler aufgetreten. Für den bundesweiten Start sollten mindestens 1000 belieferte E-Rezepte, 80 Prozent betriebsbereite Apotheken und ein noch offener Prozentsatz betriebsbereiter Arztpraxen vorausgesetzt werden. Außerdem müssten verschiedene Umsetzungen für die GKV und die PKV entwickelt werden. Der geplante Stichtag 1. Januar 2022 betreffe nur verschriebene Fertigarzneimittel, nicht Rezepturen. BtM- und T-Rezepte sind erst ab Anfang 2023 als E-Rezepte geplant – oder nachdem die „rosa“ Rezepte umgestellt sind. Als weiteren Grund für Verzögerungen erklärte Friedrich, das E-Rezept werde nur flächendeckend eingeführt, wenn alle Krankenkassen bereit seien. Carsten Pelzer, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, folgerte, die Apotheken würden nach dem 1. Januar nicht mit E-Rezepten „überschüttet“. Er könne sich eher eine Ausweitung der Fokusregion in Bereiche vorstellen, in denen sich mehr interessierte Ärzte finden. Bisher seien nur 30 Apotheken in Berlin und Brandenburg beteiligt, obwohl dort 800 Apotheken bereit seien. |

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