Deutscher Apothekertag 2021

Anträge ins (N)irgendwo?

Ein Kommentar

Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der Deutschen Apotheker Zeitung

Der Verweis eines Antrags in einen Ausschuss wurde früher gerne als „Beerdigung zweiter Klasse“ bezeichnet, erklärte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beim Apothekertag. Viele kennen diesen Spruch. Doch Overwiening bekräftigte, dass solche Anträge intensiv bearbeitet werden. Es gehe dabei um Fragen, die so vielschichtig sind, dass sie in der Hauptversammlung nicht abschließend behandelt werden können. Overwiening versicherte, dass bei der Arbeit im Ausschuss auch die Antragsteller berücksichtigt werden. Dies alles erscheint überzeugend und irgendwie auch selbstverständlich. Doch es passt zumindest in einem Punkt nicht zur bisherigen Praxis der Apothekertage. Bisher gilt die Regel, dass in der ABDA-Mitgliederversammlung vor dem Apothekertag berichtet wird, was aus den Anträgen des Vorjahres geworden ist. Das betrifft alle Anträge, ob sie nun angenommen oder in einen Ausschuss verwiesen wurden. Doch der Auftrag kommt aus der Hauptversammlung - und die erfährt auf diesem Weg nichts. Hier fehlt die logische Rückkopplung, auch wenn die Mitgliederversammlung das höchste Beschlussgremium der ABDA ist. Damit drohen die Anträge, im Nirgendwo zu verschwinden, zumindest aus der Perspektive der Beobachter in der Hauptversammlung. Was aus der Hauptversammlung kommt, muss auch wieder dorthin zurück und nicht irgendwohin. Es wäre mindestens eine wertschätzende Geste, wenn die beauftragten Ausschüsse der Hauptversammlung berichten, was aus den Anträgen geworden ist. Wenn ein Gesetz verabschiedet wurde, ist das offensichtlich. Doch es ist keineswegs offensichtlich, wie die ABDA sich für einen Antrag eingesetzt hat und ob sie ihn überhaupt noch verfolgt. Vor allem stellt sich die Frage, was aus den Anträgen geworden ist, die in einen Ausschuss verwiesen wurden. Wenn es um so vielschichtige Themen geht, dürfte die Hauptversammlung interessiert sein, zu welchem Ergebnis der Ausschuss gekommen ist. Möglicherweise ergibt sich daraus ein neuer Antrag. Als konstruktiver Vorschlag sei hier angeregt, dass künftig zu Beginn der Antragsdebatte berichtet wird, welche Anträge aus dem Vorjahr noch bearbeitet werden und was die Bearbeitung der Anträge im Ausschuss ergeben hat. Um den Terminplan nicht zu sehr zu strapazieren, würde vielleicht schon die vorherige Vorlage einer Liste ausreichen, wenn dazu eine Fragemöglichkeit bei der Antragsdebatte besteht.

 

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