DAZ aktuell

Das E-Rezept wackelt

Vertragsärzte fordern Verschiebung des Einführungsdatums

ks/ral | Ab dem 1. Januar 2022 sind Ärzte in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in elektronischer Form auszustellen. Dass es zu diesem Stichtag tatsächlich flächendeckend dazu kommt, wird aber immer fraglicher: Das E-Rezept wackelt! Bisherige Tests laufen eher schlecht, vor allem in Arztpraxen. Die Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fordert daher nun eine Verschiebung der E-Rezept-Einführung.

Einstimmig hat sich die KBV-Vertreterversammlung am vergangenen Freitag dafür ausgesprochen, sowohl die Einführung des E-Rezepts als auch die Verpflichtung zur Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU) zu verschieben. Letztere wird eigentlich bereits ab dem 1. Oktober dieses Jahres verpflichtend. Und: Halten Ärzte und Psychotherapeuten die gesetzliche vorgeschriebenen Stichtage nicht ein, drohen ihnen Sanktionen. „Der KBV-Vorstand wird aufgefordert, umgehend und nachdrücklich ein Aussetzen der Verpflichtung einzufordern“, heißt es laut einer Pressemitteilung der KBV. Zugleich stellt die Vertreterversammlung klar, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Dinge sanktioniert werden dürfen, die sie nicht zu verantworten haben. Grund für ihre Forderung sei, dass die Technik nicht funktioniere oder zu spät komme. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben keinen Einfluss auf den Stand oder die Funktionalität technischer Produkte. In den Praxen herrschen Zorn und Frust, weil nur wenig funktioniert von dem, was geliefert wurde“, fasst ein Delegierter die aktuelle Stimmungs­lage zusammen. „Wir begrüßen dieses klare Votum und den eindeutigen Handlungsauftrag“, erklären die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel. „Digitalisierung in den Praxen muss der Versorgung der Patienten dienen und die Arbeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen erleichtern. Sämtliche Produkte müssen daher künftig zuerst in den Praxen auf ihre Tauglichkeit hin getestet werden.“ |

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